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Wohnungseinbruch - Uhrensammlung gestohlen (Blender)

6. Februar 2006 14:15 |
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Strafrecht


Beantwortet von


17:10

Bei mir wurde von Samstag auf Sonntag eingebrochen. Die Einbrecher riskierten Kopf und Kragen und kletterten an der Dachrinne 4 Etagen hoch. Sicher hat es sich rumgesprochen, dass bei mir immer viele Uhren rumliegen. Es handelt sich aber um nachgemachte Uhren, die ich hier und da mal geschenkt bekam:

Breitling Emmergency
Rolex Daytona mit schwarzem Ziffernblatt
Jaeger Le Coultre mit Lederband
Audemars Piguet mit Kautschukband
(Und leider war eine echte Rolex dabei...) Yachtmaster

Außer, dass ich am Sonntag erst morgens um 11 Uhr schlafen gehen konnte weil ich auf die Spurensicherung warten musste ist kein großer Schaden entstanden. Die Balkontüre wurde aufgehebelt. Paar Fingerdatscher gibt es auch.

3 paar Manschettenknöpfe (Tiffany 923 Silber in Globus-Form)und eine dicke Goldkette fehlen auch. Die Kette hatte einen Anhänger mit einem goldenen Medaillon mit Schraubverschluss mit einen Äskulapstab mit Notfall-Daten.
Wer im Raum Frankfurt was hört, bitte melden bei *****

Meine Frage: Das Rolo der Balkontüren funktionierte nicht, deshalb war es oben. Die Fenster und Türen waren aber verschlossen. Gibt es versicherungstechnisch Probleme wegen des Rolos?

Und: Zum Glück haben die Einbrecher diese "Blender" entdeckt. Sie dachten bestimmt, sie hätten ein Schnäppchen gemacht mit diesen scheinbar ziemlich wertvollen Uhren und ließen deshalb andere wertvolle Sachen stehen. Droht mir nun ein Verfahren, weil ich 3 Blender besaß die mir Bekannte schenkten?

Kann der Einbrecher mich theoretisch schadensersatzpflichtig machen, wenn er die Uhren im Pfandhaus versetzen will und dann selbst Ärger bekommt?

Darf ich meine Wohnung künftig mit einem Alarmsystem mit Tränengas-Anlage ausrüsten?

6. Februar 2006 | 14:57

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrter Ratsuchender,


Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:


1.)
Da Fenster und Türen verschlossen gewesen sind, kann Ihnen eine Obliegenheitsverletzung seitens des Versicherers nicht angelastet werden, zumal diese in den meisten Fällen sowieso keinen Schutz bieten, sofern es nicht Sicherheitsrollläden sind.

Insoweit brauchen Sie keine Bedenken haben.


2.)
Der Besitz der Plagiate (Blender) ist nicht strafbar und sonstwie zu ahnden.

Allerdings sollten Sie diese Sachen nicht verkaufen, da es dann schon anders aussieht und Sie mit Abmahnungen zu rechnen hätten. Auch der wissentliche Kauf oder Einfuhr von Plagiaten ist rechtlich nicht unproblematisch.

Geschenkte Uhren können Sie aber sanktionslos behalten, ohne dass Ihnen ein Verfahren droht.


3.)
Der/die Einbrecher können Sie auch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt haftbar machen, wenn sie diese Uhren versetzen wollen. Sie hätten gegen den Käufer ect. sogar einen Anspruch auf Herausgabe aus Eigentum.

Auch insoweit kann ich sie beruhigen.


4.)
Die Wohnung könnten Sie mit der von Ihnen gewünschten Alarmanlage ausrüsten, sofern sichergestellt werden kann, dass Unbeteiligten kein Nachteil durch die Anlage erwachsen kann.

Und genau das wird dann eher ein technisches Problem sein: Die Anlage ist so auszustatten, dass auch Nachbarn durch das Versprühen keinen Schaden erleiden können.

Hier sollten Sie sich daher weitergehend über andere (und sicherlich bessere und effektivere) Sicherungsmaßnahmen beraten lassen, was z.B. bei der Beratungsstelle der Polizei kostenlos angeboten wird, zumal Tränengas nur eine eingeschränkte Reichweite und sicherlich auch keine große Abschreckungswirkung hat.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 6. Februar 2006 | 16:28

Danke für die Hinweise. Ich melde das jetzt der Versicherung und kaufe mir dann vom Gesamtbetrag eine neue Uhr damit ich immer weiß wie spät es ist und jeder denkt, Mann, dem muss es ja so toll gehen mit so einer feinen Rolex am Arm, bestimmt ein guter Geschäftsmann dem man vertrauen kann.

*****

Viele Grüße
Ihr Lieblingsmandant

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Februar 2006 | 17:10

Sehr geehrter Lieblingsmandant,

reichen Sie es bei der Versicherung ein; ich bin schon gespannt, was diese für die Plagiate zahlen wird.

Aber die Rolex und das Goldkettchen wird werbewirksam sicherlich nicht halb soviel Eindruck machen, wie ein aufgemotzter Hummer a la "Pimp my ride"; darüber würde ich ernsthaft nachdenken, insbesondere, wenn es Ihnen gelinkt (auch nicht schlecht, oder), mit dem Teil zu den Geschäftsfreunden in das Büro zu fahren, so a la "Drive in".

Das hätte dann doch etwas und die nächsten Fragen wären doch auch schon vorprogrammiert (aber bitte mit höherem Einsatz).

Grüße aus dem derzeit tristen Oldenburg nach Maintown.

ANTWORT VON

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