Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1.
Ich sehe allenfalls dann eine Pflicht, wenn Sie sich dort komplett häuslich einrichten, also wirklich einen Wohnsitz begründen. Dann wäre eine Anmeldung angezeigt.
Solange Sie noch mit einem temporären Aufenthalt argumentieren können, also dort nicht wirklich einziehen, sehe ich noch keine Pflicht zur Anmeldung.
2.
Die 183 Tage Regel gilt auch ohne Anmeldung, die Meldung hat nur Indizcharakter. Wenn Sie auf die 183 Tage in Deutschland im Jahr kommen, wären Sie grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig.
3.
Dies sehe ich in der Tat als das größte Risiko. Das es aber bereits eine Niederlassung in D gibt, würde allenfalls Gewerbesteuer am Wohnort anfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Sehr geehrter Herr Park,
Besten Dank für Ihre Antwort.
Ich habe zu 3. noch eine Präzisierungsfrage:
Reichen also bereits 20% (1 Tag pro Woche) Homeoffice für die Begründung einer Betriebsstätte, obwohl mein Arbeitgeber keine Verfügungsmacht hat und ich permanent einen Arbeitsplatz zur Verfügung habe?
Freundliche Grüsse
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Das ist natürlich immer eine Frage des Einzelfalles. Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die dem Betrieb eines Unternehmens dient.
Solange also keine feste Einrichtung vorliegt, Sie also mit dem Laptop am Küchentisch der Partnerin sitzen, ist dies kein Thema. Ich würde so wenig wie möglich Büro- und Geschäftsausstattung dorthin verbringen, mit größerer Regelmäßigkeit entsteht sonst eine feste Einrichtung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt