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Wohnrecht vs. Mietrecht

20. November 2007 13:33 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Unser Sohn beabsichtigt eine Wohnung zu kaufen. Das Eigenkapital wird von uns gestellt. Nach dem Kauf wird die Wohnung an uns vermietet. Unser Sohn will die Lasten(Darlehenszinsen, Amortisationskosten) steuerlich geltend machen. Und wir wollen uns ein lebenslanges Wohnrecht sichern.
Fragen:
1.Sollten wir unser lebenslanges Wohnrecht in das Grundbuch eintragen lassen? Oder wird in diesem Fall der Mietvertrag von dem Finanzamt nicht anerkannt und so die steuerliche Absetzbarkeit der Lasten abgelehnt? Wenn ja, dann
2.Können wir dieses Problem umgehen, wenn unser Sohn uns eine Vollmacht zur Eintragung für das Wohnrecht in das Grundbuch gibt?
Wir würden die Vollmacht nur verwenden, wenn mit ihm was passiert.

20. November 2007 | 14:27

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ich gehe bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass Ihnen das lebenslange Wohnrecht nicht kostenlos, sondern gegen Zahlung von Miete eingeräumt werden soll.

1.
Die steuerliche Absetzbarkeit ist in diesem Falle unabhängig von der Einräumung lebenslangen Wohnrechts; BFH Urteil vom 17. Dezember 2003 (Az: IX R 60/98 ). Der Mietvertrag muss dann aber so geschlossen worden sein, wie unter Fremden, d.h. eine ortübliche Miete muss vereinbart und gezahlt werden.

2.
Sie sollten unabhängig von steuerlichen Überlegungen Ihres Sohnes, zu Ihrer eigenen Sicherheit, das Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen, da es nur so gegen Dritte gesichert ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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Fax.: 030 - 293 646 76
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