Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wohnrecht / Telekommunikation - freie Netzwahl ???

18. Januar 2010 11:44 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

meine Schwiegereltern haben einen neuen Mietvertrag unterschrieben. Sie wollen im Oktober 2010 eine neue Wohnung beziehen. Die Wohnung wird von einer Baugesellschaft unterhalten. Angeblich arbeitet diese Baugesellschaft mit Unitymedia "zusammen". (Was auch immer das heisst)

Mein Schwiegervater möchte aber gern bei dem erst kürzlich bestellten T-Entertain System der Telekom bleiben zumal noch eine Vertragliche Restlaufzeit besteht.

Kann die Wohnungsgesellschaft einen wechsel zu Unitymedia erzwingen? Kann man die Mieter zwingen nur zu einem bestimmten Anbieter zu wechseln?

Ich bin davon ausgegangen das man in Deutschland frei Netzwahl hat.

Vielen Dank

18. Januar 2010 | 12:45

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Mieter einer Mietwohnung kann vom Vermieter die Einrichtung eines Telefonanschlusses verlangen. Ist ein Telefonanschluss nicht vorhanden, muss der Vermieter auf eigene Kosten einen solchen einrichten lassen bzw. seine Einwilligung erklären, dass er Mieter eine entsprechende Einrichtung veranlasst.

Dem Mieter steht die Wahl des Anbieters grundsätzlich frei. Allerdings sehen manche Mietverträge eine Klausel vor, durch die sich der Mieter an einen bestimmten Anbieter bindet, so dass sich die Frage stellt, ob der Mieter in einem solchen Fall dennoch den Telefonanbieter wechseln darf. Bei Telefon bzw. Internetanbietern darf der Vermieter keinen Anbieter vorschreiben. Eine solche mietvertragliche Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist unwirksam. Das Recht des Mieters auf freie Netzwahl bleibt bestehen. Hierzu genügt der Nachweis des Mieters, dass der mietvertraglich vorgesehene Anbieter nicht die bestmöglichen Bedingungen bietet oder bestimmte Leistungen, die der Mieter wünscht, gar nicht anbietet.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.


Rechtsanwalt Lars Liedtke

ANTWORT VON

(513)

Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht, Internet und Computerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER