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Wissenschaftszeitvertragsgesetz und wissenschaftliche Volontär*innen

| 29. März 2021 17:52 |
Preis: 60,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin promovierter Wissenschaftler und habe in verschiedenen Arbeitsverhältnissen an deutschen Hochschulen die nach §2 WissZeitVG erlaubten maximal 12 Jahre befristete Anstellung ausgeschöpft. Nun interessiere ich mich als Quereinsteiger für ein wissenschaftliches Volontariat in einer Universitätsbibliothek; dies ist ein auf 2 Jahre befristetes Ausbildungsverhältnis (praktische Ausbildung kombiniert mit Fernstudium, Vollzeit), welches mit 50% E 13 TV-L vergütet wird.

Aus den bisher gefundenen Ausschreibungen für solche Stellen geht für mich nicht hervor, ob auf diese Befristung das WissZeitVG anwendbar ist.

Meine Frage: trifft §2 WissZeitVG auf wissenschaftliche Volontär*innen mit der genannten Art von Ausbildungsverhältnis zu? Insbesondere: wird dieser Personenkreis dem "wissenschaftlichen und künstlerischen Personal" gemäß §1 WissZeitVG zugerechnet, oder fällt es in eine andere Kategorie?

29. März 2021 | 18:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die Tätigkeit als "wissenschaftliche*r Volontär*in" ist keine wissenschaftliche Tätigkeit. Wissenschaft ist in diesem Zusammenhang in erster Linie eine Tätigkeit, die einen ernsthaften und planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit und der Gewinnung von Erkenntnissen dient.

Tätigkeiten in einer Bibliothek werden in diesem Zusammenhang als nicht-wissenschaftlich oder überwiegend nicht-wissenschaftlich qualifiziert. Deshalb gelten dafür die in § 2 WissZeitVG aufgestellten Grenzen nicht. Es ist also auch bei Erfüllung der Vorbeschäftigungszeiten eine erneute befristete Beschäftigung für die Ausbildung zulässig.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 29. März 2021 | 20:35

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. März 2021
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