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Wieviel erbt der Nacherbe

| 2. September 2020 09:16 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Es handelt sich um folgendes Problem:

Es gab einen Testament mit befreitem Vorerben V und Nacherben A und B. Sowohl der Vorerbe V als auch der Nacherbe A sind tot. A starb ca. 1 Jahr nach V.

Das Erbe besteht aus einem gemischt genutzten Haus incl. Grundstück G1 und einem gewerblichen genutzten Gebäude incl. Grundstück G2.

Der ursprüngliche Erblasser betrieb auf G1 (teilweise) und G2 (komplett) ein Gewerbe.

Dieses Gewerbe liess A vor ca. 20 Jahren auf sich umschreiben, ca. 10 Jahre nach dem Tod von dem ursprünglichen Erblasser. Es gibt keinen Kaufvertrag, keine Schenkungsurkunde und es ist auch nicht bekannt, dass ein Kaufpreis gezahlt wurde.

Und vor ca. 10 Jahre gab es von Amts wegen eine Gewerbelöschung wegen Schulden des Finanzamts und der Krankenversicherung.

Dabei wurde die Vermögenslosigkeit von A festgestellt.

Der Vorerbe war knapp 29 Jahre Vorerbe.

Das einzige was bekannt ist, ist, dass die Gebäude angeblich an A vermietet wurden.

Im Grundbuch steht immer noch der ursprüngliche Erblasser.

Der Hintergrund ist, V und A sind vermutlich davon ausgegangen, dass man das Gewerbe ohne Grundstücke weitergeben kann, anders kann man es sich im Nachhinein nicht erklären.

Die Frage, die sich jetzt stellt, erbt B 50% von G1 und G2 oder nur 50% des privat genutzten Teils von G1 und was ist mit den Schulden des Gewerbes, fallen diese ausschliesslich A zu?

2. September 2020 | 11:31

Antwort

von


(171)
Trostbrücke 1
20457 Hamburg
Tel: 040/80 80 65 200
Web: https://www.insolvenz.hamburg
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ausgehend von der dargestellten Grundsituation und ohne das Testament im Detail zu kennen gilt zunächst folgende Erbfolge: (E)rblasser an (V)orerben an (A) und (B). Hierbei tritt jeweils Vollrechtsnachfolge ein. Alle in der Kette erben alles, also Vermögen wie Nachlassverbindlichkeiten. Dementsprechend ist der Nachlass nach V zu 50% auf A und zu 50% auf B übergegangen. Dies umfasst beide Grundstücke.

Wird durch den Erblasser ein Gewerbe in der Rechtsform der natürlichen Person betrieben, so geht auch der Gewerbebetrieb mit all seinen Verträgen, Rechten und Vermögensteilen auf den jeweiligen Erben über. Dies ist insoweit wichtig, als eine GmbH oder sonstige juristische Person als Betriebsträger anders zu behandeln ist. Denn dort würden nur die Anteile an der Gesellschaft/juristischen Person auf die Erben übergehen.

Wenn wie hier ein befreiter Vorerbe über Teile des Erbes verfügt, so hat dies zur Folge, dass die Vermögensbestandteile aus der Erbmasse ausscheiden. Dem folgen dürften auch die mit dem Betrieb in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten. Idealerweise sollte hierzu allerdings tatsächlich eine Dokumentation vorliegen und sei es nur die Verträge mit den Gläubigern des Betriebs über die Fortsetzung von Lieferbeziehungen mit dem neuen Inhaber.

Worst-Case-Szenario ist, dass der Betriebsübergang nie dokumentiert wurde und nie die Verträge der Lieferanten/Dienstleister mit E auf V und dann auf A übertragen wurden. Dies hätte zur Folge, dass die Gläubiger des E/V sich weiterhin an der Erbmasse befriedigen könnten.

Dadurch, dass die gewerbliche Tätigkeit des A durch das Finanzamt beendet wurde, ergibt sich zumindest en Indiz dafür, dass der Betrieb mit Schulden auf den A übergegangen ist. Der Erbe/Die Erben nach A sind damit am Erbe nach V mit 50% beteiligt, haben aber die Verbindlichkeiten des A aus dem Gewerbe.

Hochwahrscheinlich. Denn diese Sache ist so kompliziert, dass eine so überschlägige Bewertung niemals allein als Entscheidungsgrundlage genommen werden sollte.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Bewertung des Fragestellers 4. September 2020 | 04:23

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