ich stehe hier vor einer unloesbaren Aufgabe meiner Person.Ich finde keine Hilfe da hierran wohl auch Anwaelte verzweifeln,bzw.es nicht mit der Justiz aufnehmen koennen/wollen.
Ich suche einen Fachkundigen Rechtsanwalt der es drauf hat,entweder Wiederaufnahme von Strafverfahren od.Beschwerde vor dem EGMR (Europaeisches Gericht fuer Menschenrechte) zu fuehren,jenachdem was er fuer richtig haelt.
Es geht sich um eine Haftstrafe von 6 monaten,zuzueglich weiter 6 Monate an Bewaehrungswiederrufen,vorwiegend wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit rechtmaessig erworbener und anerkannter Niederlaendischer Fahrerlaubnis.
Um mich jetzt nicht wie schon so oft zu wiederholen verweise ich auf eine Informations- und Diskussionsplattform für Menschenrechte:
http://www.justice.getweb4all.com/ (DieJustiz und Ihre Opfer).
Eine sehr gute Seite fuer Menschenrechte und die Wahrheit um Deutschland und die Justiz.
Ich habe dort im Forum in <Schilderung euer Faelle> und in <Kommentare mit mehr Inhalt bitte im Blog hier posten>,mein Fall ausfuehrlich geschildert.
Ich Bitte das zu Lesen,sowie auch den Auszug dort im Anhang bez.eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes.Unter <Schilderung euer Faelle>.
Ich brauche keine 08/15
Auskunft,sondern jemand der sich der Sache annimmt und Ahnung hat in obig genannter Tatsache.
Aufgrund der Probleme muss ich im Ausland Leben und habe nur begrenzte Geldmittel,bitte dem Anwalt jedoch eine monatliche Ratenzahlung nach Vereinbarung zu akzeptieren.
Gerne ueberlasse ich die zur Sache stehenden Urteile.Ein 20 seitiges VGH Urteil,sowie ein AG u.LG Urteil.
Mit freundlichen Gruessen,
Micha.
Sehr geehrter Ratsuchender,
in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt erscheint recht bruchstückhaft, sodass eine Beurteilung auf dieser Informationsgrundlage nicht erschöpfend sein kann.
Der VGH stellt auf der veröffentlichten Seite des Urteils anheim, dass die zuständige Verwaltungsbehörde möglicherweise ermessensfehlerhaft gehandelt hat, als sie Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen hat. Jedoch hat das Gericht betont, dass die fehlerhafte Ermessensausübung zu Ihren Gunsten stattgefunden hat. Problematisch ist hierbei, dass die Folgestraftaten auf der fehlerhaften Verwaltungsentscheidung beruhen. Hieran könnte im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens anzusetzen sein. Viel Hoffnung kann ich Ihnen aber im Augenblick nicht machen. Um die Erfolgsaussichten jedoch abschliessend beurteilen zu können, müssten Sie mir das gesamte Urteil sowie die vorangegangenen Urteile zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt