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Wie komme ich aus einen Bauliefervertrag raus?

13. Dezember 2005 11:38 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
wir haben voreilig einen Bauliefervertrag in Bayern unterschrieben und möchten wieder raus aus dem Vertrag. Wir haben schon ein Schreiben geschickt an die Firma, das wir finanziell nicht in der Lage sind. Dieser lehnt das ab und sagt wir müssen zu seinem Finanzspezialisten gehen. Das wollen wir aber nicht, da wir auch eine Doppelhaushälfte bauen und wir zusammen mit unserem Nachbarn bauen möchten, da weniger kosten auf uns zukommen würden. Der hat aber schon vor uns unterschrieben. Wie kommen wir aus dem Bauliefervertrag wieder raus!!!??????? Bitte um dringende direkte Antwort. Danke

13. Dezember 2005 | 11:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


auch wenn es schon wiederholt im Forum erklärt worden ist: Hier kommt es auf den genauen Wortlaut und die Umstände des Vertragsabschlusses an.

Sofern der Vertrag Ihnen ohne vorherige Ankündigung präsentiert und dann von Ihnen unterschrieben worden ist, besteht ggfs. die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen (wobei ich dieses aber eher als theoretische Möglichkeit sehen, da ich mir eine solche Vorgehensweise bei einem Bauvertrag schwer vorstellen kann).

Dann kommt es ganz wesentlich auf den Vertrag und dessen Wortlaut an. Sollte dort ein Widerrufsrecht aufgeführt worden sein, oder aber die Finanzierung zur Bedingung gemacht worden sein, besteht die Möglichkeit, über diesen Weg sich von Vertrag zu lösen. Dazu bedarf es aber die EINSICHT in den Vertrag, was dieses Forum so nicht bieten kann, so dass die individuelle Betartung hier dringend notwendig erscheint (die dann aber sicherlich auch mehr kosten wird).

Fraglich ist weiter, ob Kündigungsrechte im Vertrag vorgesehen sind und Sie sich ev. darauf berufen können.

Ich dieses alles nicht gegeben (was nur nach Einsicht in das Vertragswerk verlässlich beantwortet werden kann), besteht ggfs. die Möglichkeit, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten, was Sie aber unverzüglich machen müssen. Auch müssen Sie dann darlegen, warum Sie sich geirrt haben oder von der Gegenseite getäuscht worden sind. Bisher gibt der Sachverhalt dazu nichts her, wobei aber diese Möglichkeit in der Theorie auch bestehen kann. Auch hierzu bedarf es dann weiterer Informationen, die nur durch eine individuelle Beratung abgeklärt werden können.

Ist dieses alles nicht gegeben, werden Sie sich an den Vertrag halten müssen und sollten sich dann mit der Firma schnell zusammensetzen, um eine einvernehmliche Lösung des Vertrages herbeizuführen. Denn auch der Firma kann nicht an einem Kunden gelegen sein, der nicht zahlen will oder gar kann, wobei es dabei natürlich auf Ihr Verhandlungsgeschick ankommen wird; bieten Sie ggfs. eine Summe für die Auflösung an.

Sie sollten dringend einen Kollegen vor Ort aufsuchen und diesen den Vertrag prüfen lassen. Das könnte sich hier echt lohnen. Nur auf diesem Weg ist eine verlässliche Antwort möglich.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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