Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wie komm ich an mein Geld von Omas Sparbuch?

22. Juli 2015 19:16 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Monika Gansel

Guten Tag,

meine Oma hat vor langer Zeit ein Sparbuch auf meinen Namen eröffnet, nun bin ich
27 Jahre alt und hätte gern das Geld. Zu meiner Oma besteht kein Kontakt mehr.
Ich habe das Sparbuch bei der Bank als verlust gemeldet, daraufhin ist meine Oma zur Bank gegangen und hat denen das Sparbuch gezeigt. Ich habe ein Passwort einrichten lassen. Nun kann Oma nicht an das Geld und ich auch nicht.
Habe ich Anspruch auf das Geld ? Und wie komm ich dran?

mfg

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Leider sehe ich da für Sie keine Möglichkeiten, an das Sparguthaben zu kommen.

Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass in solchen Fällen wie von Ihnen geschildert, die Oma nach wie das Verfügungsrecht über das Geld besitzt:

„Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, behält das Sparbuch aber für sich, dann bleibt es Bestandteil seines Vermögens bis zu seinem Tode. Denn aus dem Umstand, dass er das Sparbuch nicht aus der Hand gegeben hat, lässt sich erkennen, dass er sein Verfügungsrecht bis zum Schluss behalten wollte." (BGH, Urteil vom 18.01.2005)

So argumentierte der Bundesgerichtshof auch in einer weiteren Entscheidung AZ. X ZR 264/02 .

Da Ihre Oma offensichtlich das Sparbuch immer bei sich führte, lässt daher darauf schließen, dass sie sich ebenfalls das Verfügungsrecht über das Sparguthaben vorbehalten wollte.

Leider kann ich Ihnen keine positive Antwort geben.

Bitte beachten Sie, dass das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER