Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich ist das möglich.
Eine solche Vergütungsvereinbarung, die aber in gerichtlichen Verfahren nicht die gesetzliche Vergütung unterschreiten darf, sollte schriftlich erfolgen.
Auch unser Büro arbeitet sehr häufig mit solchen Vergütungsvereinbarungen. Diese haben auch für beide Seiten den Vorteil, dass der Betrag dann eben feststeht.
Bei Bedarf können Sie sich gerne also auch an unser Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
3. Dezember 2013
|
22:06
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: