Sehr geehrter Fragesteller,
Ja, Ihnen kann geholfen werden. Dazu schicken Sie mir bitte Ihre Anspruchsbegründung an meine angegebene E-Mail-Adresse. Ich werde Ihnen daraufhin mitteilen, was Sie beim Abfassen der Begründung zu beachten und zu berichtigen haben und ggf. eine Formulierungshilfe stellen. Die Anspruchsbegründung kann an dieser Stelle jedoch nicht komplett geschrieben werden. Dazu wäre eine entsprechende Mandatierung erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Winter, Rechtsanwalt
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