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Anspruchsbegründung nach Widerspruch Mahnbescheid

7. April 2015 11:15 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Winter

Hallo! Ich habe bei meinem Onlinehandel einen säumigen Zahler gegen den ich ein Mahnbescheid gestellt habe. Dieser hat daraufhin einen Widerspruch erhoben und ich stehe jetzt vor der Frage, welche Form die Anspruchsbegründung haben muss. Ich hatte mit eigenen Worten eine Begründung geschrieben, die vom zuständigen Amtsgericht abgelehnt wurde (keine ordnungsgemäße Anspruchsbegründung).

Wie kann ich diese jetzt in "Form" bringen? Kann man mir helfen, indem man mir, eine ordnungsgemäße Anspruchsbegründung schreibt?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ja, Ihnen kann geholfen werden. Dazu schicken Sie mir bitte Ihre Anspruchsbegründung an meine angegebene E-Mail-Adresse. Ich werde Ihnen daraufhin mitteilen, was Sie beim Abfassen der Begründung zu beachten und zu berichtigen haben und ggf. eine Formulierungshilfe stellen. Die Anspruchsbegründung kann an dieser Stelle jedoch nicht komplett geschrieben werden. Dazu wäre eine entsprechende Mandatierung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Winter, Rechtsanwalt

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