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| 28. Juli 2023 14:31 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


15:55

Guten Tag zusammen,

wir haben folgendes Problem.
Wir wollten ursprünglich zwei Werkstudenten bei uns anstellen (an 01.08.2023) und schicken diesen einen nicht-unterschriebenen Arbeitsvertrag zu (wir als Arbeitgeber unterschreiben immer als letztes). Jetzt kam allerdings raus, das sie beiden Herrschaften ganz andere Vorstellungen bzgl. der Arbeitsstunden haben. Die eine möchte jetzt nur 7 Stunden arbeiten statt 20 Stunden, der andere möchte nur 8 Stunden statt 20 Stunden arbeiten und ganz plötzlich fällt ihm ein, das er Mitte September heiratet und dann erstmal drei Wochen lang nicht da sein wird.

Unser Chef meinte nun, dass das für ihn so keinen Sinn macht, da die Wochenstunden im Verhältnis mit der anfallenden Tätigkeit keinerlei Sinn macht.

Wie soll ich den beiden Personen nun eine Absage schreiben, ohne das wir im Nachhinein Probleme bekommen?

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Melissa Alvarez

28. Juli 2023 | 14:58

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte wie folgt:

Grundsätzlich können Arbeitsverträge zwar auch mündlich abgeschlossen werden. Da Sie aber stets schriftliche Arbeitsverträge schließen und dies den Bewerbern auch bekannt war, ist grundsätzlich für alle Parteien deutlich, dass erst mit der Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages durch beide Vertragsparteien die Wirksamkeit des Vertrages eintritt. Dabei ist es positiv, dass Ihrerseits der Vertrag nicht unterzeichnet wurde.

Zur gütlichen Kommunikation mit den Bewerbern ist es sinnvoll, auf die Änderungswünsche der Bewerber dennoch zu antworten. Das Antwortschreiben sollte wohlwollend und freundlich formuliert sein. Legen Sie kurz dar, dass ein geringeres zeitliches Arbeitsvolumen und ein späterer Beginn der Tätigkeit für Ihr Unternehmen nicht darstellbar ist und eine Zusammenarbeit daher nicht mölich ist. Schließlich sollten Sie den Bewerbern dennoch alles Gute wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 28. Juli 2023 | 15:41

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Wäre dieser Text denn in Ordnung?

"Sehr geehrte Frau Politis,

nach Rücksprache mit Herrn Dr. Degenhart bezüglich Ihrer Anfrage bzgl. einer verkürzten Arbeitszeit auf offiziell 7,5 Stunden, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass diese geringe Stundenanzahl das vorhandene Arbeitsvolumen nicht abdeckt. Somit können wir Ihnen leider kein Arbeitsverhältnis anbieten.

Wir wünschen Ihnen für die weitere Suche alles Gute und viel Erfolg. "

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Freundliche Grüße


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juli 2023 | 15:55

Ja, dieser Text wäre in Ordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 28. Juli 2023 | 16:05

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. Juli 2023
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ANTWORT VON

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