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Widerruf Zeitungsabonnement

| 23. Januar 2019 21:06 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


21:16

Ich habe am 15.01.19 ein Zeitungsabo per Internet abgeschlossen. Am 21.01.19 habe ich das Abo per eMail widerrufen. Am 22.01.19 bekam ich Antwort vom Kundenservice, dass mein Abo zum Ende der 6-monatigen Mindestlieferzeit beendet werden würde. Ich antwortete am selben Tag, dass ich mit sofortiger Wirkung widerrufen möchte. Am 23.01.19 antwortete der Kundenservice, dass für mich die 6-monatige Mindestlieferzeit bindend wäre, da es sich um ein besonderes Vorteilsabo mit einer hochwertigen Prämie (Lufthansa-Meilen) handelt.

Ist es zutreffend, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht gilt ?

23. Januar 2019 | 21:36

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich, sodass man den Vertrag auch widerrufen kann.

Ob ggf. vertraglich etwas abweichendes vereinbart wurde, weiß ich nicht.

Reichen Sie gern die Unterlagen nach, damit ich mir diese anschauen kann.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 26. Januar 2019 | 15:27

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Ich habe nun per Einschreiben widerrufen, den Rückschein habe ich, aber keine Bestätigung meines Widerrufs. Wie reagiere ich, wenn ich nun wegen der Rechnung angemahnt werde? Vertragsunterlagen gibt es nicht, ich habe nur im Internet auf "Jetzt abonnieren geklickt"

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Januar 2019 | 21:16

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn noch eine Mahnung kommt, melden Sie sich gern wieder.

Wir können dann die AGB des Anbieters prüfen, was dort zum Widerruf geregelt war.

Ansonsten weisen Sie die Forderung aber zurück, da diese unberechtigt sein dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 27. Januar 2019 | 09:55

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