Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frist für die Erklärung des Widerspruchs beträgt 2 Wochen nach § 355 II BGB
.
Voraussetzung für den Lauf der Frist ist, dass Sie über Ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden sind. Hiervon gehe ich mangels Angaben aus.
Sie haben den Widerruf erst am 30.1. erklärt und damit zu spät. Ob Sie jetzt verpflichtet sind die 12 Monatsmitgliedschaft zu zahlen, kann man anhand Ihrer Angaben nicht abschließend beurteilen. Wenn Sie wirklich das Abo für 12 Monate abgeschlossen haben und das auch erkennbar war, dann sind Sie verpflichtet. Das gilt auch wenn Sie dachten es sei nur eine 3-Monatige Mitgliedschaft, Sie sich also geirrt haben. Man müsste jetzt prüfen, welches Abo Sie geschlossen haben und ob die Länge aus dem Internetauftritt der Jobbörse ausreichend hervorgeht. Die Frist für den Widerspruch ist jedenfalls abgelaufen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
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