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Wessen Versicherung ist für Brandschaden zuständig?

6. August 2025 12:07 |
Preis: 35,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Hallo!
Meine Mutter vermietet in ihrem Haus eine abgeschlossene Wohneinheit, in der eine Einbauküche enthalten ist. Diese ist vertragsbestandteil.

Nun gab es - aus bisher unbekanntem Grund - einen kleinen Brand in dieser Küche. Nach Aussage des Mieters hätte die Dunstabzugshaube Feuer gefangen, wenngleich sie (a) nicht in Betrieb war, (b) nicht gekocht wurde und (c) auch jetzt noch voll funktionsfähig ist. Also: fragwürdig, aber ein technischer Defekt ist nicht ausgeschlossen.

Ist dafür die Haftpflichtversicherung des Mieters zuständig (weil er die Küche vom Vermieter zur Verfügung gestellt bekommen hat), oder die Versicheurung meiner Mutter, da es ihr Eigentum ist?

Vielen Dank!

7. August 2025 | 06:53

Antwort

von


(36)
Am Kolk 1
46499 Hamminkeln
Tel: 02857 959073
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Axel-Doering-__l108501.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Aus meiner Sicht müsste die Wohngebäudeversicherung Ihrer Mutter für den Schaden zuständig sein. Da ein technischer Defekt an der Dunstabzugshaube nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Haftung des Mieters für den entstandenen Schaden bereits fraglich. Ein Haftpflichtschaden setzt immer eine Haftung des Versicherungsnehmers voraus. Die Haftpflichtversicherung würde hier wahrscheinlich den Anspruch zurückweisen.

Allerdings könnte auch die Wohngebäudeversicherung den Schaden zurückweisen, wenn die Einbauküche nicht fester Bestandteil des versicherten Gebäudes sein sollte. In diesem Fall bliebe noch die Hausratversicherung des Mieters, wenn in diese auch gemiete Gegenstände umfasst.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Doering
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Axel Doering

ANTWORT VON

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