Aufgrund der Falscheinstellung von Daten des Emittenten (Deutsche Bank) bei der Börse wurde ein WP-Geschäft durch meinen Broker falsch abgerechnet. Ich habe das sofort reklamiert. Mein Broker sagt, dass er das Geschäft aber nicht neu abrechnen kann, da für die Korrektur erst Geld fließen müsste (Emittent zu Broker).
Ich warte nun seit 3 Wochen auf eine Neuabrechnung.
Frage: Was geht mich das Problem zwischen dem Emittenten und meinen Broker an ? Ich habe einen Börsenhandel über meinen Broker an der Börse ausgeführt. Der Handel wurde durch einen technischen Fehler, den ich nicht zu verantworten habe, falsch abgewickelt. Kann ich meinem Broker eine Frist setzen den Fehler zu korrigieren oder das Geschäft komplett rückwirkend stornieren ? Was wenn die Frist verstrichen ist ? Wenn ich jetzt einen Anwalt einschalte und der Broker korrigiert inzwischen die Abrechnung, wer kommt dann für die Anwaltskosten auf ?
Was raten Sie mir ? Es geht um fast 5000 EUR.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Sie sollten den Broker mittels Schreiben und Fristsetzung auffordern die Abrechung zu korrigieren und den zuviel gezahlten Betrag zurückfordern. Zur Sicherheit senden Sie das Schreiben mittels einfachen Brief (Einwurf durch einen Boten bei der Post) und durch Faxschreiben an den Broker. In dem Schreiben sollten Sie u.a mitteilen bis wann der Betrag auf Ihrem Konto einzugehen hat und die Kontoverbindung mitteilen. Weiterhin teilen Sie mitteilen, dass Sie nach Ablauf der Frist einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Nach Ablauf der Frist (10-14 Tage) sollten Sie dann einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Da sich der Broker mit der korrekten Abrechung und auch mit der Erstattung in Verzug befindet, hat er auch den Verzugsschaden zu tragen, der hier in den Kosten für einen Rechtsanwalt liegt.
Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben.