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Wer vertritt den Markenrechteinhaber?

| 11. Juni 2005 00:07 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Hallo wer kann mir diese Frage beantworten - wenn eine Marke beim DPAM eintragen ist und als Vertreter steht die Anwaltskanzlei XY drin - vertritt diese dann auch die Firma bei Verletztungen des Markenschutzes oder ist oder kann dies auch ein anderer RA sein - Dankeschön für schnelle Info - soll bis Mo 12.00 eine Unterlassungserklärung unterschreiben die a, nur per Fax kam und b, innerhalb von 3 Tagen + 2 Tage Wochenende unterschrieben werden soll.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die betroffene Firma kann jeden beliebigen Rechtsanwalt einschalten, nicht nur die Anwaltskanzlei XY. Jedoch brauchen Sie nur auf die Forderungen zu reagieren, wenn der Anwalt eine von der Firma unterzeichnete Vollmacht vorlegt. Sollte dies nicht der Fall sein, dann sollten Sie die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung schon deshalb verweigern. Rechtsanwälte verschicken derartige Unterlassungserklärungen übrigens in der Regel nicht per Fax. Sie sollten daher auch einmal überprüfen, ob es den Rechtsanwalt, der Ihnen das Formular geschickt haben soll, tatsächlich gibt, und wenn ja, ob er Ihnen tatsächlich das Formular gefaxt hat oder ob jemand seinen Briefkopf missbraucht.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

Rückfrage vom Fragesteller 11. Juni 2005 | 00:24

danke für die schnelle Antwort - wie kann ich feststellen ob die Vollmacht die ich vorgelegt bekommen habe echt ist - der markeneintrag in dpma wurde von einer anwaltskanzlei vorgenommen die sehr groß und renomiert ist - diese anwaltskanzlei hat gerade 11 mitarbeiter - die firma welche er vorgibt oder auch vertritt ist sehr groß und macht umsätze in millionen und größer - kann ich in dieser anwaltskanzlei anrufen die den eintrag hat vornehmen hat lassen und fragen ob sie wissen wir die firma wenn etwas wäre in deutschland vertritt? und ja diese kanzlei gibt es

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juni 2005 | 10:35

Sie sollten in der Kanzlei anrufen, von der Sie das Formular mit der Unterlassungserklärung erhalten haben, und nachfragen, ob das Formular tatsächlich von dort stammt. Sofern dies der Fall ist, können Sie davon ausgehen, dass diese Kanzlei in der Tat Ihr Ansprechpartner ist, sie weist sich ja durch die Vollmacht aus. Sicherheitshalber können Sie aber auch noch bei der anderen Anwaltskanzlei nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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liebe schnelle Antwort - leider bin ich fast genau so schlau wie vorher - trotzdem vielen Dank

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