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Wer muss den Kanalanstich an den Hauptkanal bezahlen

18. Februar 2015 11:20 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe ein Grundstück gemäß Expose mit folgender Erschließungssituation gekauft:

"Der Bereich ....weg ist bereits vollständig ausgebaut und kanaltechnisch erschlossen. Der Verkauf erfolgt für diesen Bereich erschließungsbeitragsfrei, das heißt es fallen keine Er- schließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) in Verbindung mit § 128 (1) Baugesetzbuch (BauGB ) an.
Entgelte und Abgaben für Anlagen gemäß § 127 (4) BauGB und sonstige Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen trägt der Käufer."

Das Nachbargrundstück, dass ebenfalls über dieses Expose und somit zu den gleichen Bedingungen verkauft wurde, hat einen Kanalanstich zum Hauptkanal, unser Grundstück nicht.

Frage: Wer muss den Kanalanstich (Abzeig vom Hauptkanal) bezahlen? Verkäufer oder Käufer? (Das ich als Käufer für die Hausanschlusskosten ab der Grundstücksgrenze bis zum Haus aufkommen muss ist mir klar)

18. Februar 2015 | 12:02

Antwort

von


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78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Der vorgelegte Text ist in sich widersprüchlich, denn zunächst heißt es "vollständig [...] kanaltechnisch erschlossen" und dann "Hausanschlusskosten [...] trägt der Käufer". Es erscheint möglich, dass bei Ihnen schlichtweg vergessen worden ist, dass Ihr Grundstück keinen Kanalanstich hat, weshalb der Vertrag insofern einer Auslegung gem. §§ 133 , 157 BGB dahingehend bedarf, ob Ihnen der Anstich mitverkauft werden sollte.

Ich rate Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der weiteren Prüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.


ANTWORT VON

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