ich habe einen Gastronomiebetrieb, der im November 2020 schließen muss. Die Bundesregierung bewilligt zurzeit dafür sog. Novemberhilfen. Diese müssen entweder durch
- eine(n) Wirtschaftsprüfer(in)
- eine(n) Steuerberater(in)
- einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin
der/die sich registriert haben, beantragt werden. Da Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für uns nicht infrage kommen, suchen wir eine Anwaltskanzlei, die dies für uns tut. Leider gestaltet sich die Suche schwierig. Gibt es eine Liste oder Empfehlungen für Kanzleien?
ich denke mal, daß nicht jeder Anwalt in dieses Antragsrisiko mit hineingezogen werden will, weil bei der letzten Antragswelle zu Anfang des Jahres hier auch unrichtige Darstellungen seitens der Coronageschädigten oder deren Vertretern erfolgt sind.
Es muss insoweit ein schlüssiges Konzept der Notlage dargelegt, geprüft und für richtig befunden wären. Als studierter Diplom Kaufmann sind mir innerbetriebliche Zusammenhänge leicht zu erschließen.
Ich würde Ihnen bei dieser Arbeit helfen können. Die finanzielle Lage Ihrer Branche ist mir bekannt, dennoch sollte vorher auch die Vergütung abgesprochen sein.
Bei Interesse melden Sie sich am besten in meiner Kanzlei. Ich bin morgen am späten Nachmittag unter 0351 65 888 350 erreichbar.