Ich arbeite derzeit als Syndikusanwalt für eine Gesellschaft und beabsichtige, mich als Anwalt selbständig zu machen. Mein bisheriger Arbeitgeber möchte meine Beratung gerne weiter in Anspruch nehmen und ist bereit, mich in ähnlichem Umfang wie bisher als rechtlichen Berater einzusetzen, dann aber extern und auf Rechnung. Anfangs würde das dazu führen, dass ich nur einen Mandanten habe. Laufen wir Anwälte da das gleiche Risiko wie jeder andere Selbständige auch, was das Thema Scheinselbständigkeit angeht und falls ja, wie lange wäre ein solcher Zustand ggf. tragbar?
als ehemaliger Syndikus besteht zwar ein besonderes Näheverhältnis, aber sicherlich kein Abhängigkeitsverhältnis, dass darauf schließen lässt in die Arbeitsorganisation des AG eingegliedert zu sein und/oder weisungsgebunden die übertragenen Aufgaben zu bearbeiten.
Stellen Sie sicher, dass die übernommenen Aufträge eben nicht unter die beiden o.g. Gesichtspunkte einzuordnen ist und bemühen Sie sich um weitere Mandanten, dann ist die Frage der Scheinselbständigkeit, die selbstverständlich auch für den Anwaltsberuf gilt, in der Regel vom Tisch.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle /Aachen