Welche Möglichkeiten habe ich, wenn das Bauamt unterschiedlich entscheidet?
13. Dezember 2022 11:13
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Preis:
65,00 €
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Beantwortet von
In unserem Wohngebiet herrscht das reinste Chaos in Bezug auf Bauordnung und Bebauungsplan.
Ich habe ein Reihenmittelhaus und habe mir nach Erteilung einer „Abweichungs- bzw. Befreiungsbescheid gem. § 73 Abs. 4 Hessische Bauordnung (HBO)" unserer Stadt eine Terrassenüberdachung bauen lassen.
Zusätzlich hatte ich im hinteren Teil meines Gartens eine 30cm erhöhte Holzterrasse gebaut, welche etwas über mein Grundstück hinausragte. Und einen Bereich mit einschloss, welcher ohnehin nicht genutzt wird.
Da mein Nachbar ein nicht gerade umgänglicher Mensch ist, hat er mich mit beiden Projekten beim Bauamt Wetteraukreis gemeldet.
Mittlerweile habe ich die hintere Holzterrasse wieder abgebaut.
Nun habe ich das Bauamt auf zahlreiche Missstände in unserem Wohngebiet und zwar detailliert hingewiesen. Eine ganze Häuserreihe hat genau dies getan. Stätischen Grund in ihren Garten integriert und teilweise sogar überbaut.
Die Antwort der Behörde sah wie folgt aus.
Des Weiteren besteht ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten nach § 82 Abs. 1 S. 1 HBO nur dann, wenn eine bauliche Anlage im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, errichtet wurde; die Geltendmachung der Rechtsverletzung nicht treuwidrig ist und das der Bauaufsichtsbehörde zustehende Ermessen auf Null reduziert ist, sodass die Behörde zum Eingreifen verpflichtet ist. Da es sich bei den von Ihnen angezeigten potentiellen Verstößen nicht um nachbarschützende Vorschriften handelt, haben Sie folglich keinen Anspruch auf ein bauaufsichtliches Einschreiten. Hierbei war zusätzlich zu beachten, dass die von Ihnen geltend gemachten Rechtsverstöße nicht an Ihr Grundstück angrenzen oder sich in der direkten Nachbarschaft befinden. Die von Ihnen angezeigten potentiellen Verstöße liegen mehrere hundert Meter Luftlinie von Ihrem Grundstück entfernt. Selbst wenn es sich folglich um Verstöße gegen nachbarschützende Vorschriften handeln würde, hätten Sie keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, da Sie kein Nachbar sind.
Ich hatte noch auf weitere Missstände, die nicht dem Bebauungsplan entsprachen aufmerksam gemacht und hier hieß es, dass dies Privatrecht und somit die Angelegenheit der Stadt Bad Vilbel sei.
Kann mir jemand sagen, ob das Bauamt hier richtig handelt. Kann die Behörde frei entscheiden, wann sie einer Sache nachgeht und wann nicht?