Guten Tag ich hab eine Frage darf mein Vermieter mein Mietvertrag kündigen weil mein dachwohnung von Bauamt nicht genehmigt ist
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn Ihr Vermieter von der Behörde eine Räumungsverfügung erhalten hat, darf er Ihnen kündigen.
Er muss Ihnen jedoch Schadensersatz leisten.
Dazu gehört, dass er
– Ihnen eine Ersatzwohnung nachweisen muss,
– Ihnen monatlich den Betrag, um den Miete der neuen Wohnung höher ist,
– die Umzugskosten und
– etwaige Renovierungskosten zahlen muss.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller6. August 2020 | 12:09
Muss ich jetzt mit Anwalt gegen mein Vermieter und muss ich überhaupt noch Miete zahlen weil mein Vermieter will das ich selber neue Wohnung suchen oder wie läuft so was ab
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt6. August 2020 | 17:57
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
solange Sie noch in der Wohnung wohnen, müssen Sie grundsätzlich auch Miete zahlen.
Wenn Ihr Vermieter Ihnen keine Ersatzwohnung nachweisen und keinen Schadensersatz zahlen will, sollten einen Anwalt beauftragen. Ich stehe insofern gern zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich ggf. per e-mail unter anwalt@ra-vasel.de!
Wenn Sie wenig Geld haben und keinen Anwalt bezahlen können, können Sie beim Amtsgericht Zweibrücken Beratungshilfe beantragen. Dann wird der Anwalt vom Staat bezahlt.