Mietvertrag begann am 16.10.2020. Wechselseitig vereinbart für die Dauer von 12 Monaten, also bis zum 15.10.2021: Verzicht auf Recht zur ordentlichen Kündigung. Meine Frage: Welches - nächstmögliche - Datum kann ich für meine Wohnungskündigung einsetzen?
Auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Eine Kündigung ist erst nach Ablauf der Frist möglich. Die dreimonatige Kündigungsfrist ist dann zu beachten. Die Kündigung ist somit zum 15.01.22 möglich.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt22. Juli 2021 | 09:31
Sehr geehrter Fragesteller,
die Kündigung ist zum 01.02.2022 möglich. Eine Kündigung zur Monatsmitte ist nicht zulässig.
Sie können also ab dem 15.10., müssen aber bis zum 03.11. kündigen. Der Mietvertrag endet dann am 31.01.2022.