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Wasserschaden - welche Instandsetzungsarbeiten übernimmt die Versicherung?

31. August 2022 23:39 |
Preis: 90,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Haus (Mehrfamilienhaus, aktuell eine Wohnung vermietet; ich selbst wohne woanders) gab es durch eine durchgerostete Heizungsleitung einen Wasserschaden.
Das Wasser ist in den Sicherungskasten (Hauptverteiler) geflossen und hat dort einen Kurzschluss verursacht.
Der gerufene Notdienst der Elektrowerke hat aus Sicherheitsgründen den kompletten Kasten von der Stromzufuhr getrennt, das ganze Gebäude war (und ist) demnach nicht mehr an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.
Eine provisorische Notversorgung wurde über ein einfaches Verlängerungskabel von einer naheliegenden Anschlussstelle sichergestellt.

Der von der Versicherung (ich habe zu dem Haus eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die die Schäden und Instandsetzungsarbeiten nach einem Wasserschaden abdeckt) gestellte Gutachter meinte bei seiner Begutachtung, dass der Schaden im Sicherungskasten nicht sehr groß sei und die meisten Sicherungsgeräte nach Abtrocknung wieder funktionieren würden (diese Aussage deckt sich mit meiner Einschätzung).
Der Knackpunkt ist nun, der Sicherungskasten (und die komplette elektrische Anlage des Hauses) entspricht dem technischen Stand von vor 40 Jahren. So lange keine bedeutenden Änderungen an der Elektroinstallation vorgenommen wurden, konnte sie bis zum eingetretenen Schaden trotz des Alters rechtssicher betrieben werden.
Nun ist der Sicherungskasten/Hauptverteiler aber wegen des Wasserschadens außer Betrieb gesetzt worden und eine (Wieder-)Inbetriebnahme ist auf Grund der nicht mehr zeitgemäßen Technik meiner Ansicht und der Aussage des Elektrikers nach ausgeschlossen. Zum Einen wäre eine Wiederinbetriebnahme gesetzlich nicht zugelassen, zum Anderen würde sich aus Haftungsgründen ganz praktisch kein Elektriker finden, der die Wiederinbetriebnahme vornehmen würde. Für die Wiederherstellung der Stromversorgung des Hauses muss also ein komplett neuer Sicherungskasten/Hauptverteiler errichtet werden, eventuell auch Einiges an der sonstigen elektrischen Anlage des Hauses geändert werden.
Die Gesamtkosten hierfür könnten voraussichtlich 10.000€ locker übersteigen.

Frage 1:
Mit welcher Kostenübernahme kann ich in diesem Fall rechnen?
Wird nur der unmittelbar entstandene materielle Schaden ersetzt (der wie oben geschrieben sehr überschaubar ist), oder werden auch die Kosten für die Instandsetzung der Stromversorgung des Wohnhauses übernommen (für die die komplette elektrische Installation, vor Allem aber der Sicherungskasten überarbeitet werden muss)?

Frage 2:
Das durchgerostete Heizungsrohr befand sich verkastet (also durch fest verbaute, tapezierte Trockenbauplatten verdeckt) in einer Wohnung, die seit einiger Zeit nicht bewohnt wurde. Der Sicherungskasten ist unterhalb davon auf der anderen Seite der Wand im Treppenhaus. Die Wohnung wurde von mir regelmäßig in Augenschein genommen. Eine Sichtprüfung des betroffenen Rohrabschnittes war dabei durch die Verkastung nicht möglich.
Könnte etwas davon den Versicherungsschutz einschränken?

Frage 3:
Ist eine Kostenübernahme eventuell auch vom verwendeten Vokabular des Elektrikers, der die Außerbetriebsetzung vorgenommen hat, abhängig? Also könnte es einen Unterschied machen, ob eine "Außerbetriebnahme" oder eine "notfallmäßige Abklemmung" o.Ä. des Verteilerkasten stattgefunden hat?


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Die Beantwortung der folgenden Fragen bitte nur in einem Umfang vornehmen, der dem Rahmen des von mir gesetzten Gebotes angemessen ist:

Frage 4:
Gibt es grundlegende Dinge, die ich im Sinne einer möglichst umfassenden Kostenübernahme durch die Versicherung beachten sollte (ausführliche Dokumentation des Schadens, enge Absprache mit der Versicherung bezüglich der weiteren Tätigkeiten, Kostenminimierung bei der Reparatur sowie die eventuelle eigene Beauftragung eines weiteren unabhängigen Gutachters sind bekannt)?

Frage 5:
Welche weiteren Kosten werden ggf. übernommen?
Insbesondere denke ich da an:
- Anfahrts- sowie Übernachtungskosten, die im Rahmen der Begutachtung des Schadens sowie der Organisation der Reparaturarbeiten (ich wohne ca. 400km von dem betroffenen Objekt entfernt) entstehen
- Mietausfälle durch verringerte Miete wegen der mangelhaften Stromversorgung
- Mehrkosten, die durch evtl. notwendiges provisorisches Heizen entstehen (mobile Gasheizung o.Ä.)
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vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen, sowie viele freundliche Grüße




Einsatz editiert am 1. September 2022 18:46

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt vorbehaltlich der Kenntnis Ihres Versicherungsvertrages der von Ihnen abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung.

Eine Wohngebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel oder durch Leitungswasser verursacht werden.

Die Kostenerstattung reicht dabei von einzelnen Reparaturen bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes.

Für Elementarschäden, die durch Naturgefahren verursacht wurden, eine Elementarschadenversicherung als zusätzlicher Schutz erforderlich.
Ein solcher Schaden liegt aber nicht vor.

Bei Ihrer Versicherung müßte eine Klausel enthalten sein, aufgrund der bei einem versicherten Schaden grundsätzlich der Neuwert beschädigter Sachen ohne Begrenzung durch eine vereinbare Versicherungssumme ersetzt wird.

Durch Leitungswasser beschädigte Gebäudesubstanz fällt in den Bereich der Gebäudeversicherung und damit in den Verantwortungsbereich der WEG.

Bezüglich des Hausrats und sonstig bewegliches Mobiliar und sämtliche Utensilien in Wohnräumen werden Sie aufgrund des Wasserschadens ggf. auf die Hausratversicherung verwiesen.

Soweit Sie den Schaden gemeldet haben prüft der jeweilige Versicherer ob überhaupt ein versichertes Ereignis vorliegt, was in Ihrem Fall offenbar bejaht wurde.

Welche Schäden versichert sinds hängt aber auch von den konkreten Versicherungsbedingungen ab. Das gilt auch für die Art der entstandenen Wasserschäden, vor allem aber für die in Ihrem Fall eingetretenen Folgeschäden.

Frage 1 läßt sich daher ohne den Vertrag nicht mit abschließender Sicherheit beantworten, Sie müssen aufgrund der Äußerungen des Gutachters damit rechnen, dass die Versicherung sich sperrt.

Frage 2 betrifft ein etwaiges Mitverschulden, das ich aufgrund Ihrer Schilderung aber ausschließen würde.

Frage 3 betrifft den Sprachgebrauch des Elektrikers, der individuell ist. Sie sollten hier für eine klare Aussage sorgen, wobei für mich das Wort "notfallmäßige Abklemmung" eine temporäre Maßnahme betrifft und der Begriff „Außerbetriebnahme" eine dauerhafte Maßnahme.

Soweit die Versicherung hieraus zu Ihrem Nachteil Rückschlüsse zieht, kommt es wieder auf den Vertrag an.

Frage 4 ist wie folgt zu beantworten:

natürlich sind eine ausführliche Dokumentation des Schadens durch Fotos und ggf. sonstiger Beweismittel wie Zeugenaussagen oder Sachen und die Beachtung von vertraglichen Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten sowie eine enge vorherige Absprache mit der Versicherung bezüglich etwaiger Tätigkeiten, vor allem die Schadens- oder Kostenminimierung bei der Reparatur erforderlich. Sie sollten sich widersprechende Aussagen vermeiden.

Frage 5 ist wie folgt zu beantworten:

Grundsätzlich ist der gesamte durch den Versicherungsfall eingetretene Schaden zu regulieren.

Welche weiteren Kosten von der Versicherung ggf. nicht übernommen werden, hängt aber wieder von dem Versicherungsvertrag ab.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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