Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es wäre zunächst Sache des Nachbarn den Schadennsverurschacher zu ermitteln und ihm gegenüber Ansprüche geltend zu machen.
Es spricht vieles dafür, dass das in Zusammenhang mit der Demontage der Küche steht, sodass Sie darauf verweisen können.
Letztlich müsste der Nachbar einen Gutachter einschalten.
Die Hausratversicherung wäre nicht eintrittspflichtig, sondern eine ggf. bestehende Haftpflichtversicherung des Käufers der Küche in Bezug auf die beweglichen Gegenstände des Nachbarn. Auch die Gebäudehaftpflichtversicherung wäre eintrittspflichtig, was die Immobilie betrifft.
Das müsste jetzt dem Vermieter gemeldet werden. Insoweit besteht auch eine nachvertragliche Verpflichtung von Ihnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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