Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Muß ich in meiner Wohnung die aufwendigen Arbeiten zulassen?"
Wenn die Arbeiten zur Lösung des Problems zwingend erforderlich sind, dann müssen Sie dies schon, haben dann aber natürlich umgekehrt auch den Anspruch, dass der vorherige Zustand wiederhergestellt wird und zwar grundsätzlich auf Kosten des Verursachers.
Am besten informieren sie den ausführenden Handwerksbetrieb von der genauen Situation ( Renovierung, teuerer Bodenbelag, etc.) und regen an, sich dem Problem von dem Raum unter Ihnen bzw. - wenn möglich - vom Treppenabsatz zu nähern.
Lassen Sie der Hausverwaltung von diesem Schreiben eine Durchschrift zukommen.
Zudem sollten Sie schon jetzt Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung von dem Vorgang schriftlich und nachweisbar in Kenntnis zu setzen.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gerne auch für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild, um meine Kontaktdaten einsehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-