Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Ausstellungsstück ist eben keine Neuware und wäre als solches konkret zu benennen gewesen.
Selbst Lagerware wäre nicht mehr ab einem gewissen Zeitpunkt neu. Es kommt allerdings auf das Austellungsstück an - ausgepackt, hingestellt, sofort verladen ist sicher auch etwas anderes als im Fenster/Laden ewig stehend - oder gar zur Benutzung (hier schwer möglich) gehabt.
ABER: Sie haben Anspruch auf ein neues Gerät oder Preisminderung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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