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Waschmaschine Ausstellungsstück = Neuware?

| 12. November 2019 15:39 |
Preis: 25,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Muss ich ein Ausstellungsstück als Neuware akzeptieren?

Ein Ausstellungsstück gilt nicht als Neuware, da es bereits im Laden präsentiert wurde. Sie haben einen Anspruch auf ein neues Gerät oder eine Preisminderung. Eine genau Bewertung ist unter anderem davon abhängig, wie lange das Ausstellungsstück im Laden stand und welche Abnutzung es hat.

Hallo,

ich habe im Ladengeschäft eine neue Waschmaschine gekauft. Nun wurde mir allerdings heute das Ausstellungsstück aus dem Verkaufsraum geliefert. Kann ich dies als "Neuware" akzeptieren?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Ausstellungsstück ist eben keine Neuware und wäre als solches konkret zu benennen gewesen.
Selbst Lagerware wäre nicht mehr ab einem gewissen Zeitpunkt neu. Es kommt allerdings auf das Austellungsstück an - ausgepackt, hingestellt, sofort verladen ist sicher auch etwas anderes als im Fenster/Laden ewig stehend - oder gar zur Benutzung (hier schwer möglich) gehabt.

ABER: Sie haben Anspruch auf ein neues Gerät oder Preisminderung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 13. November 2019 | 14:09

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Stellungnahme vom Anwalt:

Schade, wenn Ihnen etwas gefehlt hat, hätten Die fragen können - warum Sie mich nicht weiterempfehlen erschließt sich nicht - scheinbar hat meine Antwort ja Ihre Frag beantwortet!