Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Was passiert nach Tod mit dem Geschäft meines Vaters

17. Dezember 2020 16:51 |
Preis: 25,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Mein Vater führt seit den 70er-Jahren ein Einzelhandel mit aktuell einer Azubi und mir, seinem Sohn, als Angestellter. Er ist vor zwei Wochen ganz unerwartet an einer Krankheit gestorben. Ein Testament oder etwaige Vollmacht hat er zu seiner Lebzeit nicht ausgestellt.
Den Erbschein haben meine Familie und ich nun beantragt, allerdings würde die Ausstellung nach Angaben des Notars bis zu 6 Monate dauern. Ich würde gerne das Geschäft meines Vaters fortführen, kann aber auch wegen der aktuellen Lage nicht auf das Geschäftskonto des Reisebüros zugreifen (Banken wollen Erbschein oder Vollmacht als Nachweis). 6 Monate ohne Einkommen - da ich ja das Geschäft schließen müsste - würde meine Familie und ich nicht überleben.
Gibt es denn irgendein vorläufiges (Erbschein)Dokument, das mir die Befugnis gibt, erstens: Das Geschäft auf meinen Namen zu übertragen - und zweitens: Auf das Geschäftskonto zuzugreifen?

Danke.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein vorläufiges Dokument gibt es leider nicht. Sie müssen versuchen, die Frist bis zur Ausstellung des Erbscheins zu überbrücken.
Das Geschäft können Sie weiter führen, wenn es trotz Corona noch öffnen darf.

Nur an das Konto kommen Sie nicht heran, solange Sie den Erbschein nicht haben. Hier sollten Sie ein neues Konto auf ihren Namen einrichten und die Einnahmen über das neue Konto laufen lassen.

Wenn das nicht hilft, bleibt nur noch Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) zu beantragen. Zuständig ist das Jobcenter. Dieses müsste derzeit per Internet erreichbar sein.

Wegen der AZUBI sollten Sie sich mit der IHK in Verbindung setzen, um zu klären, ob Sie die Ausbildung fortsetzen können oder ein neuer Ausbildungsbetrieb gesucht werden muss.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER