Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein vorläufiges Dokument gibt es leider nicht. Sie müssen versuchen, die Frist bis zur Ausstellung des Erbscheins zu überbrücken.
Das Geschäft können Sie weiter führen, wenn es trotz Corona noch öffnen darf.
Nur an das Konto kommen Sie nicht heran, solange Sie den Erbschein nicht haben. Hier sollten Sie ein neues Konto auf ihren Namen einrichten und die Einnahmen über das neue Konto laufen lassen.
Wenn das nicht hilft, bleibt nur noch Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) zu beantragen. Zuständig ist das Jobcenter. Dieses müsste derzeit per Internet erreichbar sein.
Wegen der AZUBI sollten Sie sich mit der IHK in Verbindung setzen, um zu klären, ob Sie die Ausbildung fortsetzen können oder ein neuer Ausbildungsbetrieb gesucht werden muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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