Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne bearbeite ich Ihr Anliegen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Beantwortung Ihrer Frage allein auf der Darstellung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beruht. Das Weglassen oder Hinzufügen auch noch so „kleiner“ Informationen kann zu einer vollkommen anderen Rechtslösung führen.
Ich beantworte Ihre Fragen gemessen an Ihrem Einsatz wie folgt:
1. Muss ich die Versandkosten für die Rücksendung bezahlen?
Ich gehe davon aus, dass Sie das Trainingsgerät als Privatperson, also zum Privatgebrauch gekauft haben. Dann steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB
zu, da es sich um einen Onlinekauf also rechtlich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB
handelte. Die Frist für den Widerruf beträgt mindestens zwei Wochen und beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen. Wenn Sie also die Ware innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag ihres Eingangs bei Ihnen wieder zurückgesendet haben, trägt der Unternehmer, also der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung, siehe § 357 Abs. 3 Satz 3. Da der Wert des Trainingsgeräts 40 EURO (deutlich) übersteigt kann der Verkäufer Ihnen nicht die Kosten für die Rücksendung auferlegen!
2. Welche Frist hat der Verkäufer den Kaufpreis zurückzuzahlen?
Da Sie die Ware bereits versandt haben ist der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet den Kaufpreis schnellstmöglich zurückzuzahlen. Eine konkrete Frist sieht das Gesetz nicht vor. Sollte das Geld innerhalb von ca. 10 bis 14 Tagen nach der Rücksendung der Ware immer noch nicht auf Ihrem Konto eingegangen sein, können Sie dem Verkäufer selbst (bestenfalls schriftlich) eine Frist zur Rückzahlung setzen. Diese Frist sollte wiederum möglichst 7 Tage nicht unterschreiten.
Ich hoffe Ihnen einen ausreichenden Überblick verschafft zu haben. Bei Rückfragen machen Sie bitte kostenlos von der Nachfragefunktion Gebrauch.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt Mansour
Antwort
vonRechtsanwalt Naser Mansour
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Sehr geehrter Ratsuchender,
ich möchte meine Antwort bzgl. der Frist zur Rückersttung des Kaufpreises nochmals präzisieren bzw. korrigieren. Gemäß § 357 Abs.1 Satz 2 BGB
in Verbindung mit § 286 Abs. 3 BGB
kommt der Verkäufer mit der Pflicht zur Rückerstattung des Kaufpreises 30 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung in Verzug. Diese gesetzlich vorgesehene Rückerstattungsfrist von 30 Tagen ist also die maximale Frist des Verkäufers.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt Mansour