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Wann ist der entscheidende Vertragsbeginn?

2. Mai 2022 14:35 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Victoria Meixner, LL.M.

Guten Tag, wir haben eine Vertrag bei der Deutsche Glasfaser über Internet und Telefon abgeschlossen (Bestandsnummer und zwei neue Rufnummern wurden beantragt).
Das Internet wurde am 24.03.2021 freigeschaltet, die zusätzliche Rufnummer erst am 05.08.2021 und auf Rückfrage. DG ist nun der Meinung, dass das maßgebende Datum für eine mögliche Tarifumstellung der 24.03.2021 und nicht der 05.08.2021 ist, obwohl hier der Vertrag ja erst nachweislich zur Gänze erfüllt wurde.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Vertrag datiert auf den Tag, an dem der Vertrag beidseitig unterzeichnet wurde. Im Vertrag sind sodann die beidseitigen Verpflichtungen für die Zukunft geregelt (Sie: Zahlungsverpflichtung, DG: Leistungserbringung). Ohne den konkreten Vertrag und bisher erfolgten Schriftverkehr zu kennen, gehe ich ebenfalls vom 24.3. aus.
A b e r: sofern die Freischaltung der neuen Nummer zum 8.5. aufgrund eines Verschuldens der DG basiert, wurde die Leistung auch erst ab diesem Zeitpunkt erbracht, sodass Sie in entsprechend anteiliger Höhe zur Gesamtleistung auch nicht zur Zahlung verpflichtet wären.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 2. Mai 2022 | 16:27

Guten Tag Frau Meixner, Danke für die schnelle Antwort. Wie gesagt, die Rufnummern wurden erst auf MEINE Nachfrage aktiviert, obwohl diese bereits im Antrag beantragt wurden.
Mir geht es aber um folgendes: in den ersten 12 Monaten gab es einen verminderten Preis. Als Beginn wurde hier vom Dienstleister der 24.03. (ab diesem Tag hatte der Voranbieter seinen Vertrag beendet) festgelegt. Eine Umstellung des Vertrages war bis zu einem Monat davor möglich. Ich bin der Meinung, dass der entscheidenden Termin erst der Tag ist, an dem auch alle beantragten Leistungen zur Verfügung standen - sprich der Tag, an dem die Rufnummer freigeschaltet wurden.

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Mai 2022 | 08:29

Sehr geehrter Fragesteller,

der Tag, an dem die Rufnummer freigeschaltet wurde, ist der Tag, an dem DG seine Leistung vollständig vertragsgemäß erbracht hat, nicht Beginn der Vertragslaufzeit, es sei denn, aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen ergibt sich etwas anderes.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
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