Sehr geehrte(r) Fragende(r),
Sie sind laut der Bedingungen des Spiels (europäische Version) verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollten Sie eine andere Version genutzt haben, gehe ich von ähnlichen Bedingungen aus.
Anderenfalls ist das Unternehmen zur Löschung des Accounts berechtigt.
Zudem darf prinzipiell ein Account nur von Volljährigen - bzw. von Minderjährigen mit Zustimmung auf die Daten der Eltern - errichtet werden. Da es sich hierbei vermutlich um ein Abonnement handelt, das ein Minderjähriger nicht ohne Zustimmung eingehen darf, da es nicht rechtlich vorteilhaft ist, wurde von dem Unternehmen zu deren Schutz in den Bestimmungen vereinbart, dass der Account von Minderjährigen durch die Eltern eingerichtet werden muss (laut den von mir eingesehenen Bedingungen, ggf. wurde etwas anderes bei Ihnen vereinbart). Die Zustimmung von Ihnen läge jedoch von ihnen durch Eingabe der Bankdaten konkludent vor.
Auch wenn die erforderlichen Eingaben/die Zustimmung erst später erfolgen muss, so gelten die AGBs und diese haben Sie akzeptiert.
Knackpunkt der Löschung werden jedoch die falschen Daten sein.
Nun haben Sie weitere Accounts. Diese dürfen jedoch nicht gesperrt werden, da Sie sich hier kein Fehlverhalten vorzuwerfen haben.
Leider reagieren große Konzerne manchmal etwas langsam bzw. gar nicht auf Kundenanfragen.
Sollten Sie hierzu Hilfe benötigen, bin ich Ihnen unter vorheriger Aufklärung über die Kosten gerne behilflich.
Vielleicht kann man aus Kulanz auch noch etwas bezüglich des einen Accounts regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Ich gehe extra zu Frag-einen-Anwalt, weil ich nicht so viel Geld habe. Daher kann ich mir einen weiteren Anwalt nicht leisten bezüglich Ihres Angebotes auf Kulanz.
In den AGB´s können meiner Meinung nach stehen, was will, erst nach der gesamten Installation, wenn ein Jugendlicher sich alles eingerichtet hat und auch seine "falschen" Angaben gemacht hat, kommt ein Aufruf zur Eingabe der Zahlungsmodalitäten. In diesem Moment kann man die anderen Angabe gar nicht mehr sehen. Die geheime Frage ist ausgeblendet und nicht mehr einsehbar und die email-Adresse fängt nur mit einem Buchstaben an. Ich denke, ich werde mich an den Verbraucherschutz wenden und danke Ihnen für Ihre Antwort.
Ich weise darauf hin, dass ich den Vorgang leider nicht kenne und daher keine Angaben zu dem Ablauf habe. Dieses müsste nochmals überprüft werden.
Allerdings gelten die AGBs spätestens mit vollständiger Installation als einbezogen. Sollte man nun nach dem Lesen der AGBS merken, dass man Daten verändern will und dieses nicht mehr kann, so könnte das als Eltern eine Chance darstellen.
Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass es die Möglichkeit der Beratungshilfe gibt, Sie also auch mit wenige Geld die Möglichkeit immer haben, einen Rechtsanwalt einzuschalten und Ihre Rechte durchzusetzen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter