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WOW-Account

17. Februar 2008 14:52 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,
mein Sohn, damals 15, hatte sich ein Online-Spiel installiert. Allerdings hat er nicht seine korrekten Angaben gemacht, wie Vor- und Zunahme sowie keine richtige email-Adresse. Er hatte auch nicht lange Lust damit zu spielen, sodass mein Mann diesen von uns gekauften Account übernahm. Damit spielte er jetzt über 2 Jahre.
Vorige Woche plötzlich kommen wir mit unserem Passwort nicht mehr rein. Wir hatten den Verdacht, dass entweder der ACC gehackt wurde oder ein Keylogger auf dem PC war. Wir haben aber nichts gefunden. Dass Jugendliche nicht immer sich die Mühe geben und ihre Angaben korrekt machen, weiß ich zu Genüge, weil ich schon oft damit konfrontiert wurde. Mit diesem Online-Spiel habe ich mich nie befasst, wusste nur von Hören und Sagen, dass es ein schönes Spiel sein soll. Erst nach der Installation, wenn alle Angaben nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wird um die Zahlmodalität gebeten, die ich dann nach dem ersten Gratismonat eingegeben hatte. Mein Sohn hatte dazu die Seit schon so aufgerufen, dass ich nur noch die Daten eingeben musste.
Als mein Mann damals den ACC übernommen hatte, bat er mehrfach bei WOW, dass die email-Adresse auf seinen Namen laufen sollte, aber die haben gar nicht reagiert. Jedenfalls habe ich jetzt, nachdem wir nicht mehr reinkamen, alles versucht, um ein neues Passwort zu erhalten. Ich habe denen mehrfach erklärt, wie alles gekommen ist, aber sie lassen sich auf nichts ein.

Auf jeder deutschen Anmeldeseite wird vorher nach dem Alter der Jugendlichen gefragt, aber bei WOW erst nach der Installation, wenn alles schon eingegeben wurde. Dann kommt erst eine Option, wo man als Elternteil seine Zustimmung geben kann. Es wird im Vorfeld auch nicht nach dem Alter gefragt, sodass hier jeder jeden Alters installieren könnte. Da mein Sohn auch nicht immer der perfekte Ordnungsliebhaber ist, hat er zudem die CDs verschlampt. Ich besitze noch drei weitere ACC´s, die ich auch noch habe, aber diese ist nicht dabei. Des Weiteren ist der ACC für die nächsten 3 Monate schon bezahlt, u.a. sind noch 2000 Gold auf diesem Konto, welches auch einen Wert hat, aber WOW reagiert gar nicht.

Wie kann ich denen glaubhaft klar machen, dass es mein ACC ist. Da die dortig angegebenen Angaben mit meinem Personalausweis nicht übereinstimmen, bekomme ich jedesmal eine negative Antwort. Ich bin stinke sauer, dass man hier nicht die Möglichkeit hat, seine privaten Angaben selbst ändern zu können. In Deutschland kann man dies auf jeder angemeldeten Seite selbst erledigen, nur bei denen nicht.

Haben Sie vielleicht irgendeinen Rat, mir zu helfen? Können die das so durchziehen?

Sehr geehrte(r) Fragende(r),

Sie sind laut der Bedingungen des Spiels (europäische Version) verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollten Sie eine andere Version genutzt haben, gehe ich von ähnlichen Bedingungen aus.

Anderenfalls ist das Unternehmen zur Löschung des Accounts berechtigt.

Zudem darf prinzipiell ein Account nur von Volljährigen - bzw. von Minderjährigen mit Zustimmung auf die Daten der Eltern - errichtet werden. Da es sich hierbei vermutlich um ein Abonnement handelt, das ein Minderjähriger nicht ohne Zustimmung eingehen darf, da es nicht rechtlich vorteilhaft ist, wurde von dem Unternehmen zu deren Schutz in den Bestimmungen vereinbart, dass der Account von Minderjährigen durch die Eltern eingerichtet werden muss (laut den von mir eingesehenen Bedingungen, ggf. wurde etwas anderes bei Ihnen vereinbart). Die Zustimmung von Ihnen läge jedoch von ihnen durch Eingabe der Bankdaten konkludent vor.

Auch wenn die erforderlichen Eingaben/die Zustimmung erst später erfolgen muss, so gelten die AGBs und diese haben Sie akzeptiert.

Knackpunkt der Löschung werden jedoch die falschen Daten sein.

Nun haben Sie weitere Accounts. Diese dürfen jedoch nicht gesperrt werden, da Sie sich hier kein Fehlverhalten vorzuwerfen haben.

Leider reagieren große Konzerne manchmal etwas langsam bzw. gar nicht auf Kundenanfragen.

Sollten Sie hierzu Hilfe benötigen, bin ich Ihnen unter vorheriger Aufklärung über die Kosten gerne behilflich.

Vielleicht kann man aus Kulanz auch noch etwas bezüglich des einen Accounts regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter


Rückfrage vom Fragesteller 17. Februar 2008 | 19:36

Ich gehe extra zu Frag-einen-Anwalt, weil ich nicht so viel Geld habe. Daher kann ich mir einen weiteren Anwalt nicht leisten bezüglich Ihres Angebotes auf Kulanz.
In den AGB´s können meiner Meinung nach stehen, was will, erst nach der gesamten Installation, wenn ein Jugendlicher sich alles eingerichtet hat und auch seine "falschen" Angaben gemacht hat, kommt ein Aufruf zur Eingabe der Zahlungsmodalitäten. In diesem Moment kann man die anderen Angabe gar nicht mehr sehen. Die geheime Frage ist ausgeblendet und nicht mehr einsehbar und die email-Adresse fängt nur mit einem Buchstaben an. Ich denke, ich werde mich an den Verbraucherschutz wenden und danke Ihnen für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Februar 2008 | 19:47

Ich weise darauf hin, dass ich den Vorgang leider nicht kenne und daher keine Angaben zu dem Ablauf habe. Dieses müsste nochmals überprüft werden.

Allerdings gelten die AGBs spätestens mit vollständiger Installation als einbezogen. Sollte man nun nach dem Lesen der AGBS merken, dass man Daten verändern will und dieses nicht mehr kann, so könnte das als Eltern eine Chance darstellen.

Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass es die Möglichkeit der Beratungshilfe gibt, Sie also auch mit wenige Geld die Möglichkeit immer haben, einen Rechtsanwalt einzuschalten und Ihre Rechte durchzusetzen!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

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