Sehr geehrter Fragsteller,
besten Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Gemäß den Nutzungsbedingungen, denen jeder Nutzer des Spiels vor der Installation zustimmen muss, verpflichtet man sich dazu, keine Cheats, Mods und/oder Hacks (zu) erstellen oder (zu) verwenden, sowie jegliche andere von Dritten hergestellte Software (zu) verwenden, die das Spielerlebnis von World of Warcraft verändert.
Gemäß denselben Nutzungsbedingungen kann ein Verstoß gegen diese Verpflichtung die fristlose Kündigung des Dienstleistungsvertrags mit Blizzard in Form der permanenten Sperrung des Accounts oder eben auch nur eine vorübergehende Sperre zur Folge haben.
Ob auch die Berechtigung des Löschens von Items, die sogar mit dem gekauftem Gold in keinem kausalen Zusammenhang stehen, in den Nutzungsbedingungen geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier gäbe es vielleicht einen Ansatzpunkt, um Blizzard dazu zu bewegen, zumindest derartige Items wiederherzustellen.
Ein anderer Punkt, bei dem es etwas komplizierter wird, ist dieser: Bei der Sperrung von Social-Media-Accounts wie z.B. FB, Insta etc., verstößt die aktuelle Sperrpraxis der Plattformbetreiber gegen geltendes Recht. In der Regel erfolgt nämlich keine Anhörung des betroffenen Account-Inhabers und ist eine solche Anhörung in den Nutzungsbedingungen auch nicht vorgesehen. Daraus resultiert oftmals ein Anspruch des Account-Inhabers auf Freischaltung des Accounts.
Ob sich diese Rechtsprechung jedoch auf WoW übertragen lässt, dürfte unsicher sein. Bei Social-Media-Accounts geht es in der Regel um Grenzübertretungen im Rahmen der grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit, während es bei WoW um die Benutzung von "Schadsoftware" geht. Ob man sich als betroffener Nutzer auf eine fehlende Anhörung vor Sperrung des Accounts bzw. Löschung der Items berufen kann und dieses Recht notfalls auch gerichtlich einklagen kann, ist aktuell nicht klar.
Gerichtliche Schritte kann ich Ihnen daher, auch wegen der damit verbundenen Kosten (falls Sie nicht eine Rechtsschutzversicherung haben, die derartige Fälle abdeckt) nicht empfehlen. Falls Sie sich nicht schon selbst schriftlich an den Blizzard-Support gewendet haben, sollten Sie dies auf jeden Fall tun und zumindest um eine Wiederherstellung der Items bitten, die mit dem Goldkauf nichts zu tun haben. Gegen die Sperre an sich möchten Sie vermutlich ohnehin nicht in erster Linie vorgehen. Falls das zu keinem befriedigenden Ergebnis führt, könnte ein anwaltliches Schreiben helfen. Auch hier entstehen aber Kosten, die zumindest meiner persönlichen Meinung nach in keinem angemessenen Verhältnis zum Streitgegenstand stehen.
Ich würde es an Ihrer Stelle daher zunächst mit einer Kontaktaufnahme mit dem Support versuchen. Falls Sie darüber hinaus tatsächlich weitere Schritte in Betracht ziehen, können Sich sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
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Klar verstehe ich die sperrung jetzt nur an hand welcher beweise kann Blizzard sagen das ich Hold gekauft habe. Habe ingame keinen Kontakt gehabt hätte ja auch gut möglich sein können das mir ein freund ausgeholfen hat. Geht mir nur rein um den nachweis dass ich ingame was Illegales getan habe soll. kann ihnen gerne die Email zukommen lassen die ich von Blizzard erhalten habe in der steht auch dass in diesem fall der support nicht zwingend antworten wird.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Ausgangsfrage war: "kann man da irgendwas dagegen machen?". Ihre Möglichkeiten dahingehend habe ich Ihnen aufgezeigt. Nun fragen Sie danach, wie Blizzard Ihnen den Goldkauf überhaupt nachweisen kann. Das ist zum einen eine vollkommen andere Frage und zum anderen hilft sie Ihnen überhaupt nicht weiter. Sie haben ja Gold gekauft und offenbar ist Blizzard technisch dazu in der Lage, dies nachzuvollziehen. Wie das funktioniert, weiß ich eben so wenig wie alle anderen Menschen, die nicht bei Blizzard arbeiten.
Sie können nun natürlich gegenüber Blizzard bestreiten, dass Sie jemals Gold gekauft haben und Blizzard dazu auffordern, den Account in seinem ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Wie Sie selber schon sagen, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass man Ihnen nicht antworten wird. Das muss Sie aber nicht davon abhalten, es trotzdem zu versuchen. Ich halte es allerdings für erfolgversprechender, dass man den Verstoß einräumt und darum bittet, dass die Konsequenzen nicht ganz so drastisch ausfallen mögen. Denn da Blizzard offenbar in der Lage ist zu erkennen, wenn jemand Gold von Drittanbietern kauft, dürfte ein "Ich hab aber nichts gemacht" nicht weiterhelfen.
Sie können Blizzard natürlich gerichtlich auf Wiederherstellen der Items verklagen. Blizzard wäre voraussichtlich in der Beweislast nachzuweisen, dass das Löschen der Items rechtens war, weil Sie Gold gekauft haben. Damit müsste Blizzard offenlegen, wie sie davon Kenntnis erhalten. Ob Ihnen das weiterhilft, wage ich zu bezweifeln. Wahrscheinlich kann Blizzard den Nachweis erbringen und Sie verlieren die Klage. Daher scheint mir der Versuch einer außergerichtlichen Einigung deutlich vorzugswürdiger.
Mit freundlichen Grüßen
Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt