Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung benötigen Sie nicht nur die Zustimmung des Mitmieters für eine Kündigung, sondern Sie können auch nur gemeinsam kündigen - wenn der Vermieter Sie nicht einzeln aus dem Vertrag entlassen will.
Weigert sich der Mietmieter, einer gemeinsamen Kündigung zuzustimmen, steht Ihnen ein entsprechender Anspruch auf Zustimmung zu, den Sie auch gerichtlich durchsetzen können.
Alternativ ist natürlich auch eine Vereinbarung möglich, nach der Sie einzeln aus dem Mietvertrag ausscheiden - aber nur, wenn nicht nur der Mitmieter, sondern auch der Vermieter zustimmen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht