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WG-Kündigung mit mehreren Hauptmietern

| 10. Dezember 2010 13:36 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Berücksichtigung meines Einsatzes möchte ich folgende Frage an sie richten:

Ich bewohne derzeit als Student eine WG in dessen Mietvertrag ich und mein Mitbewohner gemeinsam als Hauptmieter eingetragen sind.
Nun weiß ich aus div Quellen, dass wir gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Wohnung aufkommen müssen und ich somit nicht ohne die Zustimmung meines Mitbewohners kündigen kann.

Meine Frage ist nun zum einen ob es Rechtsmittel gibt die es mir im Fall des Falles erlauben würden eine Zustimmung meines Mitbewohners zu erzwingen und zum anderen wie ich nun sicherstellen kann, dass ich dahingehend keine Probleme zu erwarten habe, sprich reicht eine schriftl. Vereinbarung mit meinem Mitbewohner, muss es ein gesonderter Vertrag mit dem Vermieter sein oder müsste ggf sogar der Mietvertrag geändert werden.

Ich danke im Voraus

10. Dezember 2010 | 14:22

Antwort

von


(918)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung benötigen Sie nicht nur die Zustimmung des Mitmieters für eine Kündigung, sondern Sie können auch nur gemeinsam kündigen - wenn der Vermieter Sie nicht einzeln aus dem Vertrag entlassen will.

Weigert sich der Mietmieter, einer gemeinsamen Kündigung zuzustimmen, steht Ihnen ein entsprechender Anspruch auf Zustimmung zu, den Sie auch gerichtlich durchsetzen können.

Alternativ ist natürlich auch eine Vereinbarung möglich, nach der Sie einzeln aus dem Mietvertrag ausscheiden - aber nur, wenn nicht nur der Mitmieter, sondern auch der Vermieter zustimmen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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