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WEG - Beauftragung Handwerker

| 9. November 2011 09:53 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael J. Zuern

Bei einer Verwalterbestellung muss zwingend die "einfache Mehrheit" gegeben sein, wenn mehrere Kandidaten sich zur Verfügung stellen.Die "relative Mehrheit" reicht hierbei nicht aus, genauso wenig wie bei der Beiratswahl bzw. bei den einzelnen Kandidaten.

Wie ist das aber wenn bei einer Instandhaltungs- / Instandsetzungs-, Modernisierungsmaßnahme etc. bei Beschlussfassung in einer Versammlung bspw. 2, 3 oder mehr Angebote von Handwerkern zu dieser Maßnahme vorliegen. Muss hierbei im Vorfeld zur eigentlichen Beschlussfassung über die Handwerker-Maßnahme noch eine Wahl über den zu beauftragenden (geeignetsten) Handwerker durchgeführt werden oder reicht das Stimmungsbild der anwesenden Eigentümer in der Versammlung aus, welcher Handwerker beauftragt werden soll und es wird nur der Antrag über die Maßnahemvergabe insgesamt beschlossen?

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Eine Wahl zur Einholung von Angebot bestimmter Handwerker ist keine Aufgabe der Versammlung sondern des Verwalters. Deshalb erfolgt auch dazu keine Wahl vorab.

Allerdings könnten in einer Versammlung beschlossen werden, weitere zusätzliche Angebote einzuholen, z.B. bei Zweifeln an der Qualität der Handwerker.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 9. November 2011 | 10:43

Scheinbar haben Sie meine Frage falsch vestanden.

Es geht nicht um die Wahl zur Einholung von Angboten im Vorfeld (das geht auch aus der Frage eindeutig hervor) sondern um die folgende Situation IN DER VERSAMMLUNG. Hier liegen drei Angebote vor. Muss hier noch eine Wahl erfolgen, welcher der drei Handwerker für die eigentliche Beschlussfassung über die Instandhaltungsmaßnahme etc. benannt werden soll?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. November 2011 | 10:53

Sehr geehrter Fragesteller,

besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Die Wahl in der Versammlung lässt sich doch nicht trennen. Wird A beauftragt betrifft das doch seine Person und den Preis, genauso bei B und C.

Unabhängig vom Preis wird doch nicht ein Handwerker gewählt, beides ist doch untrennbar verbunden.

Bestehen Zweifel an der Qualität des Handwerkers, müsste dieser ausgeschlossen werden, z.B. durch Wahl.

Ich hoffe, ich habe damit Ihre Nachfrage beantworten können und würde mich über eine gute Bewertung freuen, andernfalls müssten Sie sich einfach nochmals melden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 9. November 2011 | 11:01

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