Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie Sie schildern, war der Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht haltbar.
Es geht Ihnen darum, künftig nicht mehr mit der Dame in Kontakt zu kommen.
Es gibt hierzu zwei Möglichkeiten.
1. Sie bitten Ihren AG, nicht mehr mit der Dame in einer Schicht eingesetzt zu werden.
Im Rahmen seines Direktionsrecht kann der AG davon Gebrauch machen. Einen Anspruch haben Sie nicht. Der AG hat aber die Pflicht zur Fürsorge Ihnen gegebüber Sie zu schützen.
2. Der Arbeitgeber hat den Betriebsfrieden einzuhalten. Das geht mit der Pflicht zur Fürsorge einher. Hier eröffnet sich die Möglichkeit, die unter 1. beschriebene Handlungsweise anzuwenden oder aber den Störer des Betriebsfriedens zu beseitigen.
Dies ist aber für den AG die umständlichere Methode, worauf Sie ebenso keinen Anspruch haben.
3. Was können Sie tun?
Wenn fest steht, dass die Dame Unwahres verbreitet hat, können Sie Sie gerichtlich zwingen lassen, diese unwahre Behauptung zu widerrufen und bei Androhung einer Geldbuße verurteilen lassen, so etwas künftig zu unterlassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
der AG sagt aber, das der Betriebsfrieden durch uns beide gestört wird und wir beide die NSL verlassen müssen, wenn wir nicht zurecht kommen.
Wo ist aber die Logik dahinter, wenn die Dame zugegeben hat, etwas übertrieben zu haben. dazu der Ehemann weiterhin Unwahrheiten verbreitet und sogar mit Gewalt droht vor zeugen.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage möchte ich gerne wie folgt beantworten.
Aus der Reaktion Ihres AG ist zu erkennen, dass dieser seine Verantwortung nicht wahr nehmen, sondern das Problem bzw. dessen Lösung auf die Mitarbeiter abwälzt.
Wenn die Dame den Verstoß zugegeben hat, dann ist sie der Störer und nicht Sie.
Offensichtlich lässt der AG Sie im Regen stehen.
Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, würde ich diesen einschalten.
Schreiben Sie alles, was der Ehemann oder diese Frau sagen mit Tag und Uhrzeit auf, um dies als Indizien verwenden zu können.
Ziehen Sie Zeugen hinzu.
Stellen Sie die Dame und machen Sie klar, dass Sie ein solches Verhalten in der Zukunft nicht dulden und sich ggf. rechtlich wehren werden.
Ziehen Sie den AG hinzu und fordern Sie ihn auf, seiner Fürsorgepflicht gerecht zu werden.
Sie müssen in die Offensive gehen, die Opferrolle abstreifen und das Heft des Handelns in die Hand bekommen.
Nichts anderes wird Ihnen ein Therapeut sagen.
Kopf hoch und durch!
Mit den besten Wünschen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt