Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand der mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:
Ein Pflicht zum Einparken in einer bestimmten Richtung könnte sich aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung ergeben.
Wenn der Mietvertrag keine Regelung zur Einparkrichtung vorsieht und andere Mieter sich durch die Art und Weise Ihres Einparkens nicht belästigt fühlen, also kein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt, dann dürfen Sie grundsätzlich auch rückwärts einparken.
Sollte durch die Art- und Weise Ihres Einparkens das Gebäude beschädigt werden, z.B. durch Rußflecken an der Hauswand, dann müßten Sie diese Schäden ersetzen, z.B. einen Neuanstrich bezahlen. Sie haben mitgeteilt, dass hier ein dunkler Schutzanstrich aufgetragen worden ist, so dass von einer Beschädigung durch Rußflecken nicht auszugehen ist.
Für den Fall, dass es eine Parkordnung gibt, die die Einparkrichtung vorschreibt, dann müßten Sie sich an diese Regelung halten, wenn Sie sich audrücklich damit einverstanden erklärt haben. Dies kann z.B. im Rahmen der Unterzeichnung des Mietvertrages geschehen sein. Eine nachträgliche Änderung der Parkordnung durch den Vermieter müssen Sie grundsätzlich nicht akzeptieren.
Eine andere Beurteilung der Sachlage kann sich aus dem Inhalt der zwischen IHnen und dem Vermieter getroffenen VEreinbarungen ergeben. Mangels Kenntnis dieser Vereinbarungen kann ich hierüber keine Aussage treffen.
Auch wenn Sie nach dem oben Gesagtem nicht zum Vorwärteinparken verpflichtet sind, sollten Sie doch berücksichtigen, dass der Vermieter auch die Möglichkeit hat, Ihnen den Stellplatz zu kündigen.
Ich hoffe Ihre Frage zur Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Bitte machen Sie auch von der Möglichkeit der Bewertung meiner Antwort Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
Rechtsanwalt
Danke.
In dem Mietvertrag und der mir ausgehändigten Hausverordnung ist in keiner Weise etwas erwähnt.
Damit bin ich im Recht.
Mir geht es keinesfalls um einen Streit mit dem Hausverwalter oder aber den Nachbarn, aber die Unsinnigkeit ihrer Anordnungen sollte einfach einmal aufgezeigt werden.
Mal sehen ob wir uns nicht auch freundlich einigen können. Mir ging es primär um die rechtliche Frage.
Danke nochmals dafür.
Gern geschehen.
Stephan Bartels
Rechtsanwalt