Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die einfachste Lösung wäre, wenn Sie Ihren Verwandten eine umfassende Vollmacht erteilen. Im Grunde funktioniert es wie Ihre Idee mit dem geringfügig Beschäftigten, nur ohne Bezahlung und ohne Arbeitsvertrag.
Der Verwandte könnte dann mit Ihrer Vollmacht die Handlungen vornehmen, die zwingend persönlich vor Ort durchgeführt werden müßten.
Kritisch könnte es allenfalls im Zusammenhang mit Abmahnungen werden, da diese zumeist ein schnelles Reagieren erfordern. Da kann ich dann nur anregen, der Verwandtschaft entweder genaue Anleitungen zu hinterlassen, oder sicherzustellen, daß Sie über jedes Schreiben, daß bei der Verwandtschaft für Sie eingeht, binnen 24 Stunden informiert werden.
Wenn ein Gericht ein persönliches Erscheinen anordnen sollte und die Vollmacht nicht akzeptieren würde (aus welchen Gründen auch immer) würde es den Termin verschieben, sobal nachgewiesen wäre, daß Sie a) im Ausland sind und b) schon vor Zustellung der Ladung im Ausland waren bzw. den Auslandaufenthalt fest geplant hatten (Durch Buchung der Flugtickets z.B.)
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Nachricht mit dem Hinweis auf die umfassende Vollmacht.
Hab ich das richtig verstanden, ich melde meinen Wohnsitz auf die Adresse meines Verwandten, das Gewerbe ebenfalls?
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
das haben Sie richtig verstanden.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt