Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wir überlegen, unseren Firmensitz in einen Ort mit niedrigem Gewerbesteuer-Hebesatz zu verlegen.
Die Unterschiede des Hebesatzes zu nutzen, ist Ihr gutes Recht.
2. Welche Voraussetzungen gibt es, dass der Firmensitz dort anerkannt wird?
Keine, nur Satzungsänderung beim Notar und Anmeldung im Handelsregister, die der Notar dann auch macht . Zu empfehlen wäre, mit der IHK am neuen Sitz abzustimmen, ob der Name der Firma (dort) passt, also dass keine Firma mit gleichem Namen dort schon existiert.
3. Reicht es aus dafür einen Mietvertrag bei einem Büroservice mit anteilig nutzbarem Gemeinschaftsbüro (flexibler Arbeitsplatz) zu machen?
Definitiv
Oder könnte es da zu Problemen bei der Anerkennung des Firmensitzes kommen?
Nein
Es wäre auch möglich, ein festes Büro stattdessen anzumieten.
Gemeinschaftsbüro reicht aus
4. Erschwerend kommt dann noch dazu, dass ich noch bei einer anderen Firma Geschäftsführer bin, die ihr Büro in einem anderen Ort hat.
Das ist irrelevant. Der GF muss nicht am Firmensitz anwesend sein, erst recht nicht angemeldet sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Uns geht es primär darum, daß der Sitz gewerbesteuerrechtlich als Betriebsstätte anerkannt wird: Soweit ich weiss, muss dafür die geschäftsleitende Tätigkeit nachweisslich am Ort des Sitzes ausgeübt werden. In welcher Form muss das nachgewiesen werden?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Sitz gewerbesteuerrechtlich als Betriebsstätte anerkannt wird hat mit Ihrer ursprünglichen Frage nichts zu tun, so dass ich diese Nachfrage nicht kostenlos beantworten kann. Wenn Ihre Firma mehrere Betriebsstätten hat, hilft Ihnen evtl. die Information
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/361586/
weiter. Sonst stellen Sie eine neue Frage auf dem Portal und schildern Sie den Sachverhalt ausführlicher. Sicher kann Ihnen die IHK kostenlos weiter helfen.
Freundliche Grüße
Zelinskij