Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
Auch wenn Sie den Sachverhalt gerne richtig stellen möchten, gebe ich Ihnen den guten Rat, zunächst die Aussage zu verweigern, und Akteneinsicht in die Ermittlungsakte über einen Rechtsanwalt nehmen zu lassen.
Dann können Sie anschließend immer noch eine Stellungnahme abgeben oder abgeben lassen.
Den Termin zur Beschuldigtenvernehmung sagen Sie ab.
Ich sehe es hier als höchst fraglich an, ob ein hinreichender Tatverdacht für einen Betrug besteht: Zum Einen fehlt es wohl am Vorsatz, wenn Sie ernsthaft vorhatten, den geschlossenen Vertrag zu erfüllen.
Zum Anderen fehlt es hier schon an einer Täuschungshandlung; Sie haben hier weder aktiv getäuscht, noch durch ein pflichtwidriges Unterlassen. Da Sie angeben, den Vertrag erfüllten zu wollen, und ein konkretes Datum der Leistungserbringung nicht genannt wurde (müsste man genau prüfen), haben Sie nicht einmal vertragliche Pflichten verletzt, soweit sich das ohne den zugrunde liegenden Vertrag beurteilen lässt.
Also, wie gesagt, sagen Sie den Termin ab, und verweigern Sie erst einmal die Aussage.
Bezüglich der Akteneinsicht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Müller
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
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Hallo Frau Müller und danke für die Antwort!
Zwecks der Akteneinsicht würde ich gerne auf Sie zurückgreifen, dann sage ich den morgigen Termin ab, auf Anrat meines Anwalts.
Meine Frage wäre nun, welche Kosten hier anfallen? Nur damit ich grob kalkulieren kann.
Und wie verfahren wir dann weiter?
Leider habe ich keinen aktiven Chat mehr mit dem „Opfer", welcher über Instagram lief.
Das ganze ist laut Vorladungsschreiben im August gewesen (ich erinnere mich nicht einmal).
Evtl. wurde der Chat versehentlich gelöscht oder blockiert, ich weiß es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend,
und genau aus diesem Grund benötigen Sie Akteneinsicht! Denn dann wissen Sie, was den Ermittlungsbehörden bekannt ist, und was eben nicht.
Bzgl. der Kosten für die Akteneinsicht werde ich Ihnen eine Email schreiben.
Viele Grüße,
RAin Müller