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Vorgehen gegen (evtl. betrügerische) SMS- und Telekon-Werbung

26. März 2022 17:57 |
Preis: 40,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie kann ich gegen (evtl. betrügerische) SMS-Werbung vorgehen?

Sie können eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur richte. Dort kann man auch ein Bußgeld verhängen, wenn sich der Sachverhalt bestätigt.
Eine Sperrung durch den Telefonanbieter können Sie in vielen Fällen nicht erzielen, da der Absender häufig nicht identifiziert werden kann. Sie können allerdings sicherlich noch einmal um eine ergänzende Stellungnahme bitten, sofern es zu einem Anruf gekommen ist. Zudem können Sie an den Betreiber der Website eine Unterlassungserklärung schicken.

Seit einigen Monaten erhalte ich ungefähr im Wochenabstand SMS an meine Mobilfunknummer, die zum Besuch der Webseiten „leichteluder.com" oder „tollerhelfer.com" (Betreiber lt. Impressum in der Schweiz ansässig) verleiten sollen. Es wird zum Teil auch auf eine abgebliche offene Rechnung verwiesen. Absendername (in der Regel ein weiblicher Vorname, kein Nachname) ist gefälscht, ebenso die Absendernummer (eine fünf- oder sechsstelliger Nummer, die nur erkennbar wird, wenn man den einen Anrufaufbau auslöst – und diesen natürlich sofort wieder abbricht). Zusätzlich habe ich zweimal einen automatisierten Anruf von einer Frankfurter Nummer erhalten, die die SMS ankündigt; einer dieser Anrufe ist per AB gesichert.

Dem Verursacher ist zumindest mein Vorname bekannt, er wird im automatischen Anruf benutzt; desgleichen wird mein vermeintlicher Wohnort genannt, allerdings falsch; vermutlich schwarz zusammengekaufte Daten; einen Telefonbucheintrag gibt es nicht. Mein Mobilfunkanbieter ist Vodafone.

Besonders ärgerlich ist, dass ich mich gegen die SMS nicht selbst wehren kann, da kein blockierbarer Absender. Eine Beschwere bei der BNetzA (bislang nur zur SMS, nicht zum o. g. Anruf) wurde abgelehnt, weil keine (Absender-)rufnummer missbraucht wurde, die man sperren könnte. Eine erste Schilderung an Vodafone wurde von Vodafone nicht beantwortet.

Welche Möglichkeiten gibt es, das zu unterbinden, und zwar primär die SMS? Wie stehen die Chancen, eine zivilrechtliche Unterlassungserklärung erwirken? Strafrechtliche Verfolgung? Wie sieht es mit den Rahmenbedingungen aus (Auskunft seitens Vodafone zur Absenderidentiät erwirkbar? Kann man direkt den Betreiber lt. Impressum der Website in Anspruch nehmen – der vermutlich den Auftrag zum SMS-Versand abstreiten wird?, usw.).? Aufwand? Kostenrisiko? Wenn hier halbwegs realistische Aussichten bestehen, könnte ich mir durchaus vorstellen, hier einmal auf juristischem Weg Kontra zu geben. Unterm Strich sollten Ärger und Aufwand für den Verursacher größer sein als der meine :-)

26. März 2022 | 20:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die Beschwerde an die Bundesnetzagentur ist grundsätzlich im Ihrem Fall wahrscheinlich der primäre Weg, den Sie einschlagen können. Dort kann man auch ein Bußgeld verhängen, wenn sich der Sachverhalt bestätigt.

Was Ihren Telefonanbieter betrifft, so gehe ich davon aus, dass man aufgrund der Vorgehensweise nicht identifizieren kann wer der Absender ist und deshalb auch keine Sperrung in Frage kommt. Dazu können Sie aber sicherlich noch einmal um eine ergänzende Stellungnahme bitten, nachdem es auch zu einem Anruf gekommen ist.

Da die Bundesnetzagentur auch für ein Bußgeld in einem derartigen Fall zuständig ist, ist eine darüber hinausgehende Strafanzeige nicht zielführend.

Sie könnten auch an den Betreiber der Website eine Unterlassungserklärung schicken. Evtl. wird man darauf auch in irgendeiner Form reagieren und sich von der Werbung distanzieren. Wenn die Werbung nicht von dort aus veranlasst wurde, dann wird das aber nicht zum gewünschten Erfolg führen.

Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen Sie für eine außergerichtliche und erstinstanzliche Tätigkeit mit ungefähr mit rund 760 Euro an Kosten rechnen, wenn man von einem Streitwert von 5000 Euro ausgeht. Allerdings wird es wahrscheinlich nicht ganz einfach werden einen Drahtzieher dieser Werbemaßnahmen zu identifizieren und dann auch den richtigen zu verklagen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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