Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Beschwerde an die Bundesnetzagentur ist grundsätzlich im Ihrem Fall wahrscheinlich der primäre Weg, den Sie einschlagen können. Dort kann man auch ein Bußgeld verhängen, wenn sich der Sachverhalt bestätigt.
Was Ihren Telefonanbieter betrifft, so gehe ich davon aus, dass man aufgrund der Vorgehensweise nicht identifizieren kann wer der Absender ist und deshalb auch keine Sperrung in Frage kommt. Dazu können Sie aber sicherlich noch einmal um eine ergänzende Stellungnahme bitten, nachdem es auch zu einem Anruf gekommen ist.
Da die Bundesnetzagentur auch für ein Bußgeld in einem derartigen Fall zuständig ist, ist eine darüber hinausgehende Strafanzeige nicht zielführend.
Sie könnten auch an den Betreiber der Website eine Unterlassungserklärung schicken. Evtl. wird man darauf auch in irgendeiner Form reagieren und sich von der Werbung distanzieren. Wenn die Werbung nicht von dort aus veranlasst wurde, dann wird das aber nicht zum gewünschten Erfolg führen.
Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen Sie für eine außergerichtliche und erstinstanzliche Tätigkeit mit ungefähr mit rund 760 Euro an Kosten rechnen, wenn man von einem Streitwert von 5000 Euro ausgeht. Allerdings wird es wahrscheinlich nicht ganz einfach werden einen Drahtzieher dieser Werbemaßnahmen zu identifizieren und dann auch den richtigen zu verklagen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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