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Vorfälligkeitszinsen dem Veräusserungsverlust zugeschrieben

| 7. Mai 2010 13:17 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo
ich habe im vorigen Jahr mein vermietetes Haus verkauft und habe dann Vorfälligkeitszinsen gezahlt. Diese habe ich sodann bei der Einkommenssteuer unter den Verlusten aus Vermietung und Verpachtung versucht geltend zu machen. Das Finanzamt hat die Vorfälligkeitszinsen nun jedoch dem Veräusserungsverlust zugeschrieben. Ist das korrekt?
Beste Grüße

7. Mai 2010 | 13:52

Antwort

von


(448)
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18225 Kühlungsborn
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Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.

Leider ist in diesem Fall dem FA Recht zu geben.

Nicht als Werbungskosten absetzbar ist die Vorfälligkeitsentschädigung dann, wenn der bisher vermietete Grundbesitz danach veräußert wird. In diesem Fall ist die Zahlung durch den Verkauf veranlasst und steht eindeutig mit dem Veräußerungsvorgang und nicht mehr mit der Vermietung in Zusammenhang (BFH, Az. VIII R 34/04 ).

Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung und hoffe, Ihnen zunächst hilfreich geantwortet zu haben.


Rechtsanwalt Christian Joachim

Bewertung des Fragestellers 7. Mai 2010 | 15:22

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