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Von dem Handwerker betrogen

25. Oktober 2021 11:37 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe von einem selbstständigen Handwerker ein Angebot erhalten und in die Vorleistung in Form einer Anzahlung von mehr als 3.000 € (Rechnung und Überweisungsbeleg sind vorhanden) gegangen. Der Handwerker weigert jegliche Kontaktaufnahme, an der früheren Firmenanschrift ist er nicht mehr ansässig. Wie ist die richtige rechtliche Vorgehensweise?

Mit freundlichen Grüßen

25. Oktober 2021 | 12:19

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten in jedem Fall eine Strafanzeige und einen Strafantrag stellen, um erst einmal auch die richtigen persönlichen Daten festzustellen und schon einmal Druck auszuüben.

Parallel können Sie ihn auffordern, das Geld mit einer Frist von zwei Wochen zurück zu zahlen, damit dieser in Verzug ist.

Sollte die Frist ablaufen und Sie die richtigen Adressdaten haben, sollten Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, um einen Titel zu erlangen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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