Sehr geehrter Fragesteller,
es gibt stets die Möglichkeit, mit der Bank zu verhandeln, dass das Gebotsverfahren ausgesetzt wird und eine Alterantive gefunden wird, da die Bank auch ein größeres Interesse daran hat, ggf. auf den Mehrkosten der Versteigerung "sitzen zu bleiben". Hierfür müssten allerdings bereits die Zahlungsmittel bereit liegen (Kreditzusage einer Bank / Bürgschaftserklärung o.ä.).
Mit dem Bieter würde ich an Ihrer Stelle nicht unbedingt Kontakt aufnehmen, da er sonst ebenfalls sein Gebot erhöhen könnte und mit der Bank verhandelt, es sei denn, dass Sie den Eindruck haben, dass er auf den Kauf aus Menschlichkeit verzichten würde (ist allerdings leider eher selten).
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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