folgende Ausgangslage:
- Totalschaden eines 2 Jahre alten, gebraucht gekauften Fahrzeuges.
- Privatperson.
- Versicherung: HUK Volkaso PLUS mit Kaufwertenschädigung für Gebrauchtfahrzeuge.
- Zur Umsatzsteuer heisst es im Vertrag:
"Umsatzsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Umsatzsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht"
Die HUK hat einen Brutto-Kaufwert des Totalschadens von 17.300 € anerkannt.
Der Gutachter hätte "regelversteuert" angegeben, weshalb die Versicherung zunächst nur den Nettowert abzgl. Restwert überweisen will, also ca. 14.500 € - RW.
Meine Frage:
Wenn ich nun bei ein Ersatzfahrzeug bei einem Händler kaufe für einen Bruttopreis von 11.900 €, erhalte ich dann die in dem Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer (1.900 €) noch zusätzlich ausgezahlt? Also 14.500 + 1.900 - RW ?
Oder erhalte ich von der Versicherung die Mehrwertsteuer nur dann zusätzlich zu den 14.500 € erstattet, wenn der Bruttokaufpreis des Ersatzfahrzeuges die 14.500 € überschreitet?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie erhalten die Mehrwertsteuer, die tatsächlich angefallen ist. Vorliegend also die von Ihnen erwähnten 1.900 Euro. Etwas anders würde sich nur ergeben, wenn der Bruttopreis des Ersatzfahrzeuges höher wäre, als der gutachterlich festgestellte Schaden von 17.300 Euro. In dem Fall würden maximal die 17.300 Euro erstattet.
Ihre Rechnung 14.500 + 1.900 - Restwert ist richtig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.