Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Osteopathische Behandlungen sind nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Die TK übernimmt daher gemäß ihrer Satzung diese Leistungen von 40 € pro Sitzung (120 € im Vierteljahr) bereits freiwillig.
Ich sehe daher kaum Chancen, hier eine volle Kostenübernahme zu erreichen.
Wenn Sie es probieren wollen, dann müssten Sie gerade mit Ihrer speziellen Situation und ärztlichen Bestätigungen arbeiten. Falls Ihnen derzeit bereits ein ablehnender Bescheid vorliegt, müssten Sie fristgerecht binnen eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen, sonst erwächst der Bescheid in Rechtskraft. Der Widerspruch muss binnen dieses Monates eingegangen sein, Sie müssen den Zugang bei der KK beweisen können. Nehmen Sie zur etwaigen Fristberechnung sicherheitshalber das Datum des Bescheids plus ein Monat.
Mit bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, verbleibe aber dennoch mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt
Hauptstraße 3
64665 Alsbach-Hähnlein
Tel: 06257-506060
Web: http://www.kanzlei-diefenbach.de
E-Mail:
Guten Abend Frau Draudt
Vielen Dank für Ihre , für mich fast gar zu erwartende Antwort :)
Den Hinweis, wie ich weiter vorgehen könnte , war für mich interessant.
Folgendes habe ich der TK geschrieben
Sehr geehrte Damen und Herren ,
Nach reichlicher Überlegung und einer weiteren Behandlung beim Osteopath, möchte
ich hiermit Einspruch gegen "nur 3 malige Zahlungen von 40 € also 120 € im Kalenderjahr "
hiermit einreichen.
Ich weiß , daß Sie normalerweise Osteopathische Behandlungen nicht übernehmen dürfen.
Speziell in meinem Fall kann ich jedoch sagen, daß diese ganzheitliche Aufklärung, Untersuchung , Anwendung und Therapie mit Übungen für zu Hause , mir besonders gut tut und tatsächlich weiter bringt.
Es ist mir ein Anliegen, weitere Operationen zu verhindern.
Ich biite Sie deshalb nochmals in sich zu kehren, und bitte um eine 100% Kostenübernahme von
1 x die Woche Osteopathische Behandlung für 1 Jahr.
Bitte sagen Sie mir was Sie speziell für die Kostenübernahhme brauchen
z.b Schreiben vom Hausarzt oder Schreiben vom Ortophäden ?
Oder soll ich den Rat eines Anwaltes einholen.
Vielen Dank
***************************************"
Dann wäre für mich die Frage ob Sie Lust hätten, mich Anwaltlich zu vertreten, falls das nötig wäre ?
RS über AdvoCard ist vorhanden
Sehr geehrter Fragesteller,
ich kann Sie gerne vertreten. Am besten rufen Sie mich morgen unter 06257-506060 oder 0173- 4300497 an. Dann können wir uns besprechen, auch die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Rechtschutzversicherung.
Mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin