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Volle Kostenübernahme für Osteopathie von der Versicherung ?

| 22. Juni 2022 11:58 |
Preis: 57,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Guten Tag

Durch eine Polioerkrankung in früher Jugend, sitze ich im Rollstuhl.
Kam aber soweit immer gut zurecht (Physio usw, zahlt auch die TKK)
Letztes Jahr hatte ich jedoch eine Bandscheiben OP, sowie eine
OP an der Lendenwirbelsäule, seither bin ich sehr eingeschränkt. Die ganze
Physio brachte mir jedoch seit einem Jahr keine weitere Mobilität, im Gegenteil.
Jetzt bin ich zu einem Osteophaten gegangen und siehe da es gibt Verbesserung und
es geht in die richtiige Richtung.
Dafür entstehen mir monatliche Kosten bei 4 Behandlungen von 400 €
Die TKK möchte jedoch nur im 1/4 Jahr 120 € zuzahlen.

Habe ich Aufgrund meine spezielle Situation überhaupt eine Chance, falls ich es einklagen würde ?

Vielen Dank


Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Osteopathische Behandlungen sind nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Die TK übernimmt daher gemäß ihrer Satzung diese Leistungen von 40 € pro Sitzung (120 € im Vierteljahr) bereits freiwillig.
Ich sehe daher kaum Chancen, hier eine volle Kostenübernahme zu erreichen.

Wenn Sie es probieren wollen, dann müssten Sie gerade mit Ihrer speziellen Situation und ärztlichen Bestätigungen arbeiten. Falls Ihnen derzeit bereits ein ablehnender Bescheid vorliegt, müssten Sie fristgerecht binnen eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen, sonst erwächst der Bescheid in Rechtskraft. Der Widerspruch muss binnen dieses Monates eingegangen sein, Sie müssen den Zugang bei der KK beweisen können. Nehmen Sie zur etwaigen Fristberechnung sicherheitshalber das Datum des Bescheids plus ein Monat.

Mit bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, verbleibe aber dennoch mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 28. Juni 2022 | 19:10

Guten Abend Frau Draudt

Vielen Dank für Ihre , für mich fast gar zu erwartende Antwort :)
Den Hinweis, wie ich weiter vorgehen könnte , war für mich interessant.

Folgendes habe ich der TK geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren ,
Nach reichlicher Überlegung und einer weiteren Behandlung beim Osteopath, möchte
ich hiermit Einspruch gegen "nur 3 malige Zahlungen von 40 € also 120 € im Kalenderjahr "
hiermit einreichen.
Ich weiß , daß Sie normalerweise Osteopathische Behandlungen nicht übernehmen dürfen.
Speziell in meinem Fall kann ich jedoch sagen, daß diese ganzheitliche Aufklärung, Untersuchung , Anwendung und Therapie mit Übungen für zu Hause , mir besonders gut tut und tatsächlich weiter bringt.
Es ist mir ein Anliegen, weitere Operationen zu verhindern.

Ich biite Sie deshalb nochmals in sich zu kehren, und bitte um eine 100% Kostenübernahme von
1 x die Woche Osteopathische Behandlung für 1 Jahr.

Bitte sagen Sie mir was Sie speziell für die Kostenübernahhme brauchen

z.b Schreiben vom Hausarzt oder Schreiben vom Ortophäden ?
Oder soll ich den Rat eines Anwaltes einholen.
Vielen Dank

***************************************"
Dann wäre für mich die Frage ob Sie Lust hätten, mich Anwaltlich zu vertreten, falls das nötig wäre ?
RS über AdvoCard ist vorhanden



Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juni 2022 | 23:41

Sehr geehrter Fragesteller,

ich kann Sie gerne vertreten. Am besten rufen Sie mich morgen unter 06257-506060 oder 0173- 4300497 an. Dann können wir uns besprechen, auch die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Rechtschutzversicherung.

Mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 29. Juni 2022 | 13:28

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