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Vitamin C Infusion

| 7. Oktober 2023 15:54 |
Preis: 48,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von

Hallo zusammen,

Ist es medizinischen Fachpersonal erlaubt eine Vitamin C Infusion zu verabreichen OHNE Beisein eines Arztes wenn der „Patient" über die Risiken aufgeklärt wird und eine Verzichtserklärung/ Haftungsausschluss unterschreibt?

Wäre es unter diesen Voraussetzungen einer Krankenschwester oder einem Rettungssanitäter erlaubt, einer Privatperson zu Hause eine Vitamin C Infusion zu verabreichen?

Hinweis: es geht nicht um eine medikamentöse Behandlung sondern um eine rezeptfreie Vitamin C Infusion.

Wenn Nein bitte Begründung auf Basis der aktuellen Rechtssprechung.

(Hier müsste sich kürzlich etwas geändert haben)

8. Oktober 2023 | 17:04

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Grundsätzlich ist es medizinischem Fachpersonal erlaubt, eine Vitamin C Infusion zu verabreichen, sofern sie dafür ausgebildet und qualifiziert sind. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Verabreichung einer Infusion, auch wenn es sich um eine rezeptfreie Vitamin C Infusion handelt, immer ein invasiver Eingriff ist und daher Risiken birgt.

Die Verabreichung einer Infusion fällt unter die Heilkunde und darf in Deutschland nur von Personen ausgeübt werden, die dazu berechtigt sind, also Ärzten oder Heilpraktikern. Eine Ausnahme besteht, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ausgeübt wird und eine entsprechende Delegation durch einen Arzt erfolgt ist.

In Ihrem Fall wäre es also einer Krankenschwester oder einem Rettungssanitäter erlaubt, eine Vitamin C Infusion zu verabreichen, wenn sie dazu von einem Arzt angewiesen wurden und die notwendige Qualifikation und Erfahrung besitzen. Eine Verzichtserklärung oder ein Haftungsausschluss ändert nichts an dieser rechtlichen Situation.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Rechtslage in diesem Bereich komplex ist und von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der spezifischen Umstände des Einzelfalls und der geltenden Landesgesetze.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Bergmann
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 8. Oktober 2023 | 17:30

Vielen Dank für ihre Rückmeldung.
In welcher Form muss die Delegation erfolgen? Reicht diese mündlich in Absprache mit der Krankenschwester und mir oder muss diese in einer schriftlichen Form vorliegen um allen Eventualitäten entgegenzuwirken?

Mit Landesgesetz war das Gesetz im jeweiligen Bundesland gemeint?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Oktober 2023 | 18:08

Die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten sollte idealerweise schriftlich erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden und im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen einen Nachweis zu haben. In der Praxis erfolgt die Delegation jedoch oft mündlich. Wichtig ist, dass die delegierte Person die notwendige Qualifikation und Erfahrung für die übertragene Tätigkeit hat und dass die Delegation im Rahmen der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit der delegierenden Person erfolgt.
Mit "Landesgesetzen" sind in der Tat die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes gemeint. In Deutschland ist das Gesundheitswesen Ländersache, und es gibt daher Unterschiede in den Gesetzen und Vorschriften der einzelnen Bundesländer. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Anforderungen in Ihrem Bundesland zu informieren.

Bewertung des Fragestellers 9. Oktober 2023 | 08:39

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