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Infusion über Venen Port ablehnen

| 2. September 2023 08:21 |
Preis: 57,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine 12 jährige Tochter benötigt eine (lebenslange) Enzymersatztherapie einmal wöchentlich. Dazu wurde ihr im Alter von 4 Jahren ein Portsystem implantiert. Seit einigen Wochen ist dieses nicht mehr durchgängig, kann nicht angestochen werden. Trotzdem wird sie immer wieder dazu gedrängt, es die Pflegekraft weiterhin versuchen zu lassen, obwohl ihr eine (zwischenzeitlich einmal erfolgte Infusion über die Ellenbeuge) keine Schmerzen/Probleme bereitete.
Ihre psychische Situation ist inzwischen besorgniserregend. Sie hat große Angst vor dem wöchentlichen Termin, weint, bettelt darum aufzuhören, vor Schmerzen/Angst hat sie während des (immer wieder erfolglosen "Anstechversuches") schon eingenässt., verlangt danach, den Port entfernen zu lassen.
Hat sie das Recht dazu, die Infusion über eine andere Vene zu verlangen, den Port chirurgisch entfernen zu lassen?
Danke für die Antwort.



2. September 2023 | 11:04

Antwort

von


(1112)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich kann jede Person frei darüber bestimmen, ob, wann und wie ein medizinischer Eingriff an ihrem Körper stattfindet.

Im Falle Ihrer Tochter besteht die Besonderheit, dass sie minderjährig ist, sodass sie selbst diese Entscheidung nicht alleine treffen kann.

Jedoch sind Sie als gesetzliche Vertreterin berechtigt und verpflichtet für das Kindeswohl zu sorgen.

Ich verstehe Sie so, dass eine Infusion über die Ellenbeuge Ihrer Tochter keine Probleme bereitet und eine medizinisch gleichwertige, aber zugleich weniger schmerzhafte Alternative zur Infusion über den Portzugang darstellt. Wenn dies tatsächlich der Fall ist und die Infusion über die Ellenbeuge nicht aus medizinischen Gründen nachteilhafter ist, hat Ihre Tochter das Recht die Infusion über die Ellenbeuge zu verlangen. Es geht hier um das Grundrecht auf den eigenen Körper aus Art. 2 GG. Die Pflegekraft hat nicht das Recht entgegen dem Willen Ihrer Tochter über die Infusionsstelle zu entscheiden, wenn es eine medizinisch gleichwertige Infusionsstelle gibt und diese schmerzfreier ist und von Ihrer Tochter mit Ihrem Einverständnis bevorzugt wird. Das Drängen auf die Infusion über den Portzugang stellt unter den genannten Voraussetzungen eine strafbare Körperverletzung dar.

Ich empfehle Ihnen daher das Gespräch mit dem zuständigen Arzt zu suchen, und die Situation ausführlich zu schildern und sich insbesondere Rat dazu einzuholen, ob der Port entfernt werden kann und die Infusion über die Ellenbeuge langfristig eine medizinisch gleichwertige Alternative darstellt. Sollte sich das Problem nicht lösen, sollten Sie ggf. einen Anwalt damit beauftragen gegenüber der Einrichtung eine Stellungnahme abzugeben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 2. September 2023 | 17:41

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Ich bedanke mich bei Herrn Dr. Ahmadi für die verständliche, ausführliche Antwort.

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