Mein 96jähriger Schwiegervater wird 3x tälich von der Nachbarschaftshilfe betreut. Insgesamt ca. 2,5 Std.
In letzter Zeit ist er mehrfach in der Wohnun gestürzt, Den umhänenden Notknopf betätigt er leider nicht - die Aufregung ist zu groß. Nach dem letzten Sturz, der vermutlich un den Abendstunden erfolgte hatte er eine Lungenentzündung. Da er, wie schon mehrfach, die Nacht auf dem Fußboden verbrachte, war er unterkühlt.
Nun wollen wir 2 Kameras in 2 Zimmern installieren, um solche Nächte zu vermeiden. Wir wohnen in ca 90km von meinem Schwiegervater entfernt.
Dürfen wir die Kameras installieren oder kann die Nachbarschaftshilfe uns das verbieten. Da wir die esamten Räume überwachen wollen, läßt es sich nicht vermeiden, dass die Helferinnen mit aufenommen werden.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Gegen Ihre vorbeugenden Maßnahmen ist nichts einzuwenden, wenn Ihr Schwiegervater hier zustimmt.
Darüber hinaus müssten die Helferinnen auch in Kenntnis gesetzt werden. Für die Aufnahmen bedarf es daher auch der Zustimmung dieser Hilfspersonen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -