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Verwendung von Stadtnamen

28. Mai 2014 18:33 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer

wir möchten eine magazin herausgeben mit dem namen MÜNCHEN alte&neue Lieder.
kann es das ein Problem geben mit dem Stadtnamen "MÜNCHEN?

-- Einsatz geändert am 28.05.2014 18:46:13

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

1. Auch Städten steht das Namensrecht gemäß § 12 BGB zu, das vor Verwechslungen schützt.
Im Fall einer Verwechslungsgefahr hätte die Stadt Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

2. In Ihrem Fall wird eine Verwechslungsgefahr jedoch u.a. bereits daran scheitern, dass der Titel auch den unterscheidenden Zusatz „alte&neue Lieder" aufweist, so dass die Gefahr der Verwechslung weitestgehend beseitigt ist.

Voraussetzung ist, dass der Zusatz ebenso blickfangmäßig wie der Begriff München herausgestellt wird und nicht etwa nur in wesentlicher kleinerer Schriftgröße als Untertitel verwendet wird.

Bei Beachtung dieser Voraussetzungen sind keine Probleme bei Verwendung des Titels zu erwarten.

Ich hoffe, Ihnen eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt

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