Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider sind gerade bei Autos die typischen Teile urheberrechtlich geschützt (Kühlergrill, Front, selbst die Leisten). Daher würde ich davon abraten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo und was heißt, dass diese geschützt sind? Darf ich diese nicht ohne Einwilligung verwenden, obwohl die Darstellungen eigenständig nachgezeichnet werden? Es wird ja nicht das Produkt Auto verkauft, sondern die Zeichnung von Bildern im Kundenauftrag.
Was sind die rechtlichen Grundlagen für Ihre Aussage??
Zunächst wollen Sie ja das Auto an sich zeichnen.
Wenn Sie aber als Künstler Elemente, die dem Urheberrecht oder ggf. Markenrecht unterliegen abzeichnen,, kann entweder eine „Bearbeitung" bzw. „Umgestaltung" (§ 23 UrhG) oder aber eine „freie Benutzung" (§ 24 UrhG) vorliegen.
In den ersten beiden Fällen also bei einer Bearbeitung oder Umgestaltung ist stets die Zustimmung des Urhebers erforderlich. Ohne diese liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, die zu einer Abmahnung führen kann. Nur bei einer freien Benutzung darf das neue Werk ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht und verwertet werden. Das ist aber bei den Autoteilen nicht vorliegend.
Das Logo an sich darf ohnehin nicht verwandt werden, Sie verletzen damit das Markenrecht.